Lohnmassnahmen 2024

Bern, 29.11.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 beschlossen, dem Bundespersonal für das Jahr 2024 vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Lage des Bundes einen Teuerungsausgleich von einem Prozent zu gewähren. Die Mitarbeitenden in den tiefen Lohnklassen erhalten im März 2024 darüber hinaus eine Sonderzulage im Umfang von 500 Franken.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 beschlossen, den Mit-arbeitenden der Bundesverwaltung im Rahmen der Lohnmassnahmen 2024 einen Teuerungsausgleich von einem Prozent zu gewähren. Die Prognosen der Expertengruppe Konjunkturprognosen Bund gehen für 2023 von einer Jahresteuerung von 2,2 Prozent aus (Stand September 2023). Weil die Teuerung im Jahr 2024 nicht voll ausgeglichen werden kann, sollen die Mitarbeitenden in den Lohnklassen 1 bis 11 im März 2024 zudem eine Sonderzulage von 500 Franken erhalten. Der Bundesrat setzt damit um, was Bundesrätin Karin Keller-Sutter am 16. November 2023 den Spitzen der Personalverbände in Aussicht gestellt hat.

Die Personalverbände forderten in den Verhandlungen den vollen Teuerungsausgleich für das Bundespersonal. Die Vorsteherin des EFD wies darauf hin, dass der Bundesrat bei der Festsetzung des Teuerungsausgleichs auch die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Bundes berücksichtigen muss. Ein voller Ausgleich der Teuerung ist aufgrund des aktuell sehr engen finanziellen Spielraums nicht möglich. Der Umgang mit der aufgelaufenen Teuerung soll in den künftigen Lohngesprächen thematisiert werden.

Die Finanzierung der Lohnmassnahmen muss nun im Rahmen des Voranschlags 2024 vom Parlament bestätigt werden.


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