Informationssystem für meldepflichtige Krankheiten wird effizienter
Bern, 29.11.2023 - Die Überwachung übertragbarer Krankheiten und die Früherkennung epidemiologischer Entwicklungen erfordern die rasche und zuverlässige Meldung der entsprechenden Krankheitsfälle durch die Akteure des Gesundheitswesens. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 einen weiteren Digitalisierungsschritt im Meldeverfahren beschlossen. Ab 1. Januar 2024 sollen neu Identifikatoren wie die AHV-Nummer verwendet werden, um die Datenqualität zu verbessern.