Informationssystem für meldepflichtige Krankheiten wird effizienter

Bern, 29.11.2023 - Die Überwachung übertragbarer Krankheiten und die Früherkennung epidemiologischer Entwicklungen erfordern die rasche und zuverlässige Meldung der entsprechenden Krankheitsfälle durch die Akteure des Gesundheitswesens. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 einen weiteren Digitalisierungsschritt im Meldeverfahren beschlossen. Ab 1. Januar 2024 sollen neu Identifikatoren wie die AHV-Nummer verwendet werden, um die Datenqualität zu verbessern.

Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig rasch verfügbare und verlässliche Falldaten für die Pandemiebewältigung sind. Die Anforderungen an die Erhebung, die Übermittlung und das Zusammenführen der Meldungen und damit die Bereitstellung der Falldaten waren hoch. Um zu verhindern, dass Fälle mehrfach gezählt wurden, musste ein grosser Aufwand für die tägliche Datenbereinigung betrieben werden.

Um die Effizienz und Zuverlässigkeit des Meldewesens zu verbessern, hat der Bundesrat beschlossen, die Mitteilung von Befunden durch die Ärzteschaft, Spitäler, Laboratorien und andere Institutionen zu erweitern. Neu zur Meldung gehören die AHV-Nummer der betroffenen Person, die eindeutige Identifikationsnummer (GLN) der medizinischen Fachperson, die die Meldung übermittelt, sowie die Unternehmens- und Betriebs-Identifikationsnummer (UID und BURNR) des meldenden Betriebs.

Diese Identifikatoren ermöglichen eine weitgehend automatisierte und effiziente Verarbeitung der Daten, indem sie im Meldeprozess die Mehrfacherfassung von Personen und Institutionen verhindern und damit den Bedarf an Datenbereinigung reduzieren.

Die neue, standardisierte elektronische Meldung wird ab Anfang 2024 zunächst bei den Laboratorien eingeführt und soll bis Ende 2025 auf alle Akteure ausgeweitet werden. Diese neue rechtliche Grundlage zur Verwendung der Identifikatoren ist ein wesentlicher Schritt in der Digitalisierung des Meldesystems.


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