Bundesrat gibt Frequenzen für private lokale Mobilfunknetze frei

Bern, 29.11.2023 - Ab dem 1. Januar 2024 steht Interessierten ein Frequenzbereich für die betriebsinterne Kommunikation mittels eigenständiger Mobilfunknetze zur Verfügung. Diese Möglichkeit ist neben weiteren Anpassungen im Nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ) vorgesehen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 beschlossen.

Ab dem 1. Januar 2024 steht der Frequenzbereich 3400-3500 MHz für private lokale Mobilfunknetze zur Verfügung. Damit trägt der Bundesrat der europaweiten Entwicklung Rechnung und entspricht den Forderungen und Bedürfnissen der Wirtschaft. Solche nicht-öffentliche Mobilfunknetze – auch als Campusnetze bezeichnet – ermöglichen es Unternehmen oder auch Behörden und Universitäten, auf einem begrenzten lokalen Gebiet ein eigenes mobiles Breitbandnetz zu betreiben. Die Netze arbeiten mit geringen Sendeleistungen und dienen ausschliesslich der betriebsinternen mobilen Kommunikation zwischen Maschinen und/oder Menschen.

Private lokale Mobilfunknetze tragen zur Automatisierung und Optimierung betriebsinterner Prozesse bei, beispielsweise bei der Produktion industrieller Güter. Auch in anderen Bereichen ist die Realisierung solcher Netze möglich, namentlich in der Logistikbranche, im Detailhandel oder in Spitälern. Zu den Vorteilen, die private lokale Mobilfunknetze bieten, gehören verbesserte Sicherheit, Zuverlässigkeit, Kontrolle und sehr kurze Reaktionszeiten, die auf die spezifischen Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer zugeschnitten werden können. Durch die Freigabe der Frequenzen stärkt der Bundesrat die schweizerische Industrie und leistet einen Beitrag zur Förderung der Digitalisierung.

Der Nationale Frequenzzuweisungsplan (NaFZ) legt die Zuweisung von Frequenzen an bestimmte Funkdienste, z. B. Rundfunk, Mobilkommunikation, Richtfunk oder Satellitenkommunikation, fest. Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM erlässt den NaFZ und unterbreitet Aktualisierungen dem Bundesrat zur Genehmigung. Die diesjährigen Anpassungen enthalten neben den Frequenzen für private lokale Netze auch Nachführungen gestützt auf die internationalen funkregulatorischen Harmonisierungsarbeiten.


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