Gesundheitswesen: Bundesrat will mit DigiSanté die Digitalisierung beschleunigen

Bern, 23.11.2023 - Die Digitalisierung im schweizerischen Gesundheitswesen soll beschleunigt werden. Damit werden die Effizienz des Gesundheitssystems, die Behandlungsqualität und die Patientensicherheit erhöht. Der Bundesrat hat dazu an seiner Sitzung vom 22.11.2023 das Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen (DigiSanté) verabschiedet und die Botschaft über einen entsprechenden Verpflichtungskredit an das Parlament überwiesen.

Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich über ein sehr gutes Gesundheitssystem. Bei der Digitalisierung besteht aber Nachholbedarf. Zwar arbeiten viele Akteure bereits weitgehend digital. Die unterschiedlichen Systeme und Prozesse sind aber zu wenig aufeinander abgestimmt und nicht interoperabel. Das heisst, Daten können heute nicht durchwegs nahtlos von einem System zum anderen übertragen werden. Dies führt dazu, dass Informationen mehrfach angegeben werden müssen, gleiche Tests und Untersuchungen mehrmals gemacht werden und Informationen nicht weiterverwendet werden können.

Mit dem Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen (DigiSanté) will der Bundesrat die Digitalisierung in den kommenden Jahren vorantreiben und die verschiedenen Akteure besser vernetzen. Es fördert in Zusammenarbeit mit den Beteiligten die Umsetzung des Gesundheitsdatenraums Schweiz, um Behandlungsqualität, Effizienz, Transparenz und Patientensicherheit zu verbessern sowie die Forschung zu stärken. Dazu müssen die digitalen Vorhaben der Akteure gut koordiniert und aufeinander abgestimmt werden. Der Bund übernimmt diese Rolle.

DigiSanté wurde vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemeinsam mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) erarbeitet. Es hat eine Laufzeit von zehn Jahren (2025 bis 2034), umfasst rund 50 Vorhaben und ist in vier Pakete unterteilt: Voraussetzungen für die digitale Transformation – Nationale Infrastruktur – Behördenleistungen digitalisieren – Sekundärnutzung für Planung, Steuerung und Forschung.

Voraussetzungen schaffen

Für einen lückenlosen Datenfluss zwischen den einzelnen Gesundheitseinrichtungen und von diesen zu Dritten (z. B. Bundesstellen) müssen die verschiedenen IT-Systeme miteinander kommunizieren können (interoperabel sein). Mit den Vorhaben im ersten Paket sollen die Grundlagen für diese Interoperabilität geschaffen werden. Die Fachgruppe Datenmanagement im Gesundheitswesen mit Spezialistinnen und Spezialisten von Bund, Kantonen, Spitälern, Ärzteschaft, Apotheken, Versicherungen, Pharma-Industrie und Forschung arbeitet bereits seit September 2022 an gemeinsamen Standards.   

Nationale Infrastruktur
Als Grundlage für das digitale Gesundheitswesen werden Basisbausteine für eine nationale Infrastruktur geschaffen. Sie ist die Grundlage für eine sichere Interoperabilität im digitalen Gesundheitswesen, auf der eine rasche Umsetzung neuer digitaler Gesundheitsdienste möglich wird. Sie sorgt dafür, dass die Akteure im gesamten Gesundheitsdatenraum einheitliche Basisleistungen wie Register, Schnittstellen und Anwendungen zur Gewährleistung des sicheren Datenaustausches nutzen können. Dazu gehören unter anderem Spital- und Leistungserbringerregister.

Behördenleistungen digitalisieren
Um den Datenaustausch zwischen den Behörden und den Akteuren im Gesundheitswesen zu verbessern, müssen auch die Behördenleistungen digitalisiert und standardisiert werden. Dies etwa im Meldesystem für übertragbare Krankheiten oder mit dem Projekt zur Mehrfachnutzung von Daten in der Spitalstationären Gesundheitsversorgung (SpiGes).

Sekundärnutzung für Planung, Steuerung und Forschung
Das grosse Spektrum an relevanten Daten soll besser und effizienter genutzt werden können. Für die Forschung soll der Zugang zu Daten und die Analysemöglichkeiten verbessert werden, beispielsweise in Bereichen wie dem Krebsmonitoring oder mit dem Datenraum für gesundheitsbezogene Forschung.

Finanzierung von DigiSanté
DigiSanté berücksichtigt die föderalistische Struktur des Schweizer Gesundheitswesens. Der Bund bringt sich nur dort ein, wo eine nationale Basis nötig ist und diese nicht durch Kantone oder private Anbieter geschaffen werden kann. Dies schafft die nötige Planungs- und Investitionssicherheit für die Digitalisierung im Gesundheitswesen: Auf Basis der Vorarbeiten des Bundes können die vielen unterschiedlichen Akteure im Gesundheitswesen ihre jeweiligen Dienstleistungen entwickeln, einkaufen und effizient betreiben. Es soll ein Netzwerk von IT-Systemen entstehen, die ihre Daten nahtlos austauschen können. Der Bund wird einen regelmässigen und kontinuierlichen Austausch der involvierten Akteure organisieren und damit die Koordination der unterschiedlichen Vorhaben unterstützen. Die IT-Systeme von Bund und Kantonen sollen ebenfalls Teil dieses Netzwerkes werden.

Die rund 50 verschiedenen, teilweise komplexen Vorhaben des Programms DigiSanté fördern die Umsetzung eines Gesundheitsdatenraums in der Schweiz. Für die Umsetzung des Programms im Zeitraum von zehn Jahren (2025 – 2034) beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit von 392 Millionen Franken. Der weitaus grösste Teil der vorgesehenen Mittel fliessen in die Digitalisierung der Behördenleistungen (221 Mio.), gefolgt von Nationale Infrastruktur (76 Mio.), Sekundärnutzung (39 Mio.), der Schaffung von Voraussetzungen für die digitale Transformation, wie zum Beispiel einheitliche Standards (27 Mio.) und Orchestrierung, Wirksamkeit, Arbeitsorganisation und Programm-Management (29 Mio.). Der Bund wird gesundheitsbezogene Behördendienstleistungen wie Register, Meldesysteme oder Informationsplattformen durchgängig digitalisieren und sicherstellen, dass diese mit anderen IT-Systemen kommunizieren können. Dadurch wird der Arbeitsalltag der Akteure im Gesundheitswesen erleichtert. Zusammen mit den Akteuren werden gemeinsame Standards für den nahtlosen Datenfluss erarbeitet. Parallel dazu wird der Bund die notwendigen Rechtsgrundlagen schaffen. Die einzelnen Projekte von DigiSanté sollen jeweils durch den Bundesrat bzw. das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) nach klar bestimmten Kriterien freigegeben werden. Dieses Vorgehen erlaubt es, auf neue Erkenntnisse schnell zu reagieren und Projekte allenfalls anzupassen.


Adresse für Rückfragen

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