Neuwahl der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung

Bern, 22.11.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 die Mitglieder der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI) neu gewählt. Die UKI hat die Aufgabe, die nachrichtendienstliche Funk- und Kabelaufklärung auf ihre Recht- und Verhältnismässigkeit zu prüfen.

Die Schweiz verfügt für nachrichtendienstliche Zwecke über Mittel, um im Ausland Funk-, Kabel- und Satellitenkommunikation aufzuklären. Um die Recht- und Verhältnismässigkeit dieser Tätigkeiten zu prüfen, besteht seit 2003 die UKI. Es handelt sich dabei um ein unabhängiges, verwaltungsinternes und interdepartementales Kontrollorgan. Die UKI berichtet jährlich der Chefin VBS, dem Bundesrat und der Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments über ihre Kontrolltätigkeiten.

Der Bundesrat hat für die kommende Amtsperiode (2024-2027) die folgenden Personen als Mitglieder der UKI gewählt:

•    Martin Wyss, stellvertretender Chef Rechtssetzungsbegleitung II im Bundesamt für Justiz, EJPD;
•    Urs von Arx, Leiter der Sektion Netze und Dienste im Bundesamt für Kommunikation, UVEK;
•    Patrick Gansner, Referent Sicherheitspolitik des Generalsekretariates EJPD;
•    Florian Egloff, Chef Cyber des Generalsekretariates VBS

Martin Wyss – als Vorsitzender – sowie Urs von Arx und Patrick Gansner waren schon in der ablaufenden Amtsperiode Mitglieder der UKI. Als neues zusätzliches Mitglied gewählt wurde Florian Egloff, der das VBS vertritt.

Weiterentwicklung der UKI mit der Revision des Nachrichtendienstgesetzes

In der laufenden Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) ist unter anderem vorgesehen, die Aufgaben der UKI in die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) zu überführen. Damit werden sämtliche Kontroll- und Aufsichtstätigkeiten bei einer Behörde eingebettet.


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Carolina Bohren
Sprecherin VBS
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Bundesamt für Justiz
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