Coronavirus: Aufhebung der Verordnung für Covid-Massnahmen im Asylbereich

Bern, 22.11.2023 - Mit der Covid-19-Verordnung Asyl hatte der Bundesrat im Frühjahr 2020 Massnahmen zum Schutz der Gesundheit aller am Asylverfahren beteiligten Akteure beschlossen. Damit stellte er sicher, dass auch im Asylbereich der Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus gewährleistet und gleichzeitig die Durchführung von Asyl- und Wegweisungsverfahren sichergestellt war. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 aufgrund der aktuellen Situation im Asylbereich entschieden, die entsprechende Verordnung auf den 15. Dezember 2023 ausser Kraft zu setzen.

Wegen der Zunahme der Asylgesuche in den letzten Monaten fehlt es dem Bund an Unterbringungsplätzen. Die Regelungen der Covid-Verordnung verschärfen die ohnehin angespannte Lage zusätzlich, weil die verlängerten Beschwerde- und Ausreisefristen zu einer längeren Belegung der Betten führen. Nach einer Analyse der Lage im Bereich Covid hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 entschieden, die Covid-19-Verordnung Asyl auf den 15. Dezember 2023 ausser Kraft zu setzen.

Der Ausbruch der Covid-19-Pandemie Anfang 2020 stellte auch den Migrationsbereich vor grosse Herausforderungen. Zum Schutz aller Beteiligten im Asylverfahren erliess der Bundesrat im Frühjahr 2020 die Covid-19-Verordnung Asyl, die in einzelnen Punkten vom geltenden Asylgesetz abweicht. Sie enthält insbesondere Regelungen zur Durchführung von Befragungen, zur Sicherstellung ausreichender Unterbringungskapazitäten in den Zentren des Bundes sowie zur Verlängerung der Ausreisefristen im Asyl- und Wegweisungsverfahren. Die entsprechende Verordnung wurde inzwischen mehrfach verlängert und wäre noch bis zum 30. Juni 2024 gültig.

Sollte sich die Corona-Situation verschlechtern, kann der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine neue Covid-19-Verordnung Asyl erlassen.


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