Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen
Bern, 8.11.2023 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Nidwalden und Basel-Stadt zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 8. November 2023 verabschiedeten Botschaft festhält.