Härtung der Mobilfunknetze gegen Störungen der Stromversorgung

Bern, 01.11.2023 - Die Mobilfunkkonzessionärinnen sollen Vorkehrungen treffen, damit die Bevölkerung und die Unternehmen das Mobilfunknetz auch bei Störungen der Stromversorgung weiter nutzen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 eine entsprechende Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) in die Vernehmlassung geschickt.

Das Mobilfunknetz muss auch bei einem Stromausfall oder einer Strommangellage betriebsfähig bleiben, um Notrufdienste, den öffentlichen Telefondienst und den Zugang zum Internet zu ermöglichen. Der Bundesrat will die FDV in diesem Sinne anpassen.

Interessierte Kreise können bis zum 16. Februar 2024 im Rahmen der Vernehmlassung dazu Stellung nehmen.

Der Bundesrat schlägt vor, dass die in der FDV festgelegten neuen Anforderungen nicht für Videodienste über das Internet gelten sollen, da sie das Netz überlasten können. Eine Ausnahme sind Videos von öffentlichem Interesse.

Die drei in der Schweiz tätigen Mobilfunkkonzessionärinnen müssen daher an zentralen Standorten sowie an den Sendeanlagen eine Notstromversorgung installieren. Mithilfe der Massnahmen müssen sie die mobile Kommunikation bei Stromausfällen von bis zu 72 Stunden oder bei Stromausfallzyklen an 14 aufeinanderfolgenden Tagen gewährleisten. Jede Konzessionärin hat ausserdem dafür zu sorgen, dass bei Stromausfällen in jeder Gemeinde 99 Prozent ihrer Kundinnen und Kunden ihr Mobilfunknetz nutzen können.

Etappierte Härtung

Gemäss den Übergangsbestimmungen haben die Mobilfunkkonzessionärinnen fünf Jahre Zeit, um die Massnahmen zur Gewährleistung der Notrufdienste umzusetzen, und drei weitere Jahre zur Sicherstellung des Zugangs zum öffentlichen Telefondienst und zum Internet. Sechs Monate nach Inkrafttreten der revidierten FDV müssen sie einen Umsetzungsplan und anschliessend jährliche Zwischenstandsberichte einreichen. Falls ein begründeter Verdacht besteht, dass die neuen Bestimmungen nicht eingehalten werden, können die Mobilfunkkonzessionärinnen dazu verpflichtet werden, sich auf eigene Kosten einem Audit zu unterziehen.

Kosten zulasten der Konzessionärinnen

Die Mobilfunkkonzessionärinnen können die Massnahmen zur Erreichung der in der FDV definierten Ziele frei wählen. Sie müssen die Kosten der Härtung ihres Mobilfunknetzes selber tragen. Gemäss einer Regulierungsfolgenabschätzung belaufen sich die jährlichen Kosten für die drei Unternehmen auf rund 150 Millionen Franken.


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