Asylstatistik September 2023
Bern-Wabern, 24.10.2023 - Im September 2023 wurden in der Schweiz 3966 Asylgesuche registriert, 965 mehr als im Vormonat (+32,2 %). Gegenüber September 2022 ist die Zahl der Asylgesuche um 1285 gestiegen. Hauptgrund dafür sind Zweitgesuche von afghanischen Frauen und Mädchen, die sich bereits mit dem Status einer vorläufigen Aufnahme in der Schweiz befinden.
Die Asylstatistik vom September 2023 ist geprägt von der im Juli 2023 in Kraft gesetzten Praxisänderung bei der Behandlung von Asylgesuchen afghanischer Frauen und Mädchen. Von den insgesamt 3966 Gesuchen im September entfielen rund 700 Gesuche auf Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit, die bereits seit längerem in der Schweiz leben und einen geregelten Aufenthalt – in der Regel eine vorläufige Aufnahme – in der Schweiz haben. Die Praxisänderung erlaubt ihnen, mit einem erneuten Asylgesuch den Flüchtlingsstatus zu beantragen.
Die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan hat sich seit der Machtübernahme der Taliban in vielen Lebensbereichen kontinuierlich verschlechtert. Die zahlreichen Einschränkungen und auferlegten Verhaltensweisen haben gravierende Auswirkungen auf ihre fundamentalen Menschenrechte und schränken ihre Grundrechte massiv ein. Ihnen wird deshalb nach erfolgter Einzelfallprüfung in der Regel die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Die Schweiz folgt damit wie andere europäische Staaten den Empfehlungen der Europäischen Asylagentur (EUAA).
Afghanistan wichtigstes Herkunftsland
Im September war Afghanistan mit 1486 Gesuchen (749 mehr als im August) denn auch das wichtigste Herkunftsland, gefolgt von der Türkei (846 Gesuche; +69), Algerien (179 Gesuche; +27), Eritrea (170 Gesuche; -63) und Marokko (157 Gesuche; +44).
Von den 3966 im September gestellten Gesuchen waren 3083 Primärgesuche (August 2023: 2454 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im September 2023 waren: Afghanistan (964, +328), die Türkei (719, +77), Algerien (175, +26), Marokko (156, +45) und Syrien (113, +3). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).
Erstinstanzlich erledigte Asylgesuche
Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im September 2023 insgesamt 2357 Asylgesuche: Es wurden 633 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 542 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 654 Personen erhielten Asyl und 501 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 1084 auf 14 729 zu.
Im September haben 1249 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 1356 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 160 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 267 Personen ersucht und 63 Personen wurden in die Schweiz überstellt.
Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)
Im September stellten 1888 Personen aus der Ukraine ein Gesuch um Schutzstatus S. Im gleichen Zeitraum wurde 1630 Personen der Schutzstatus S gewährt. Bei 113 schutzsuchenden Personen wurde er abgelehnt, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.
Im Laufe des Monats wurde der Status S in 1167 Fällen beendet, weil die Personen die Schweiz verlassen haben. Insgesamt wurde der Schutzstatus S seit seiner Aktivierung bereits in 17 077 Fällen beendet, in 4338 Fällen ist die Beendigung in Prüfung. Per Ende September hatten insgesamt 65 746 Personen den Schutzstatus S.
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Staatssekretariat für Migration
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