Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit»

Bern, 30.08.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 die Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» eröffnet. Die Initiative verlangt die Sicherstellung der Bargeldversorgung und eine Volksabstimmung bei einem allfälligen Ersatz des Schweizerfrankens als Währung. Der Bundesrat hat am 17. Mai 2023 beschlossen, die Volksinitiative abzulehnen und ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Dieser ermöglicht es, beide Anliegen mittels präziser rechtlicher Regelungen aufzunehmen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. November 2023.

Die am 15. Februar 2023 eingereichte Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» verlangt einerseits, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen und anderseits, dass ein allfälliger Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet wird. Diese Anliegen sollen durch eine Ergänzung von Artikel 99 der Bundesverfassung (BV) zur Geld- und Währungspolitik umgesetzt werden. Auf diese Weise soll gemäss dem Komitee der Erhalt des Bargelds gesichert werden.

Der Bundesrat anerkennt die wichtige Bedeutung von Bargeld für Wirtschaft und Gesellschaft. Sowohl die Sicherstellung der Bargeldversorgung als auch der Franken als Schweizer Währung sind heute im Nationalbankgesetz (NBG) und im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) verankert. Der Bundesrat ist bereit, diese Anliegen von Gesetzes- auf Verfassungsstufe zu heben, um deren Bedeutung zu unterstreichen. Die von der Initiative vorgeschlagenen Verfassungstexte erachtet der Bundesrat als zu wenig präzise. Forderungen, die über die explizite verfassungsrechtliche Verankerung der Bargeldversorgung und des Frankens als Schweizer Währung hinausgehen, lehnt der Bundesrat zudem ab (vgl. auch Bericht des Bundesrats zur Akzeptanz von Bargeld in der Schweiz vom 9.12.2022).

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative daher ab, stellt ihr aber einen direkten Gegenentwurf gegenüber. Mit dem Gegenentwurf soll der erste Satz des heutigen Artikels 1 des WZG und der heutige Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b des NBG auf Verfassungsstufe verankert werden. Damit würden heute bereits in Kraft stehende Gesetzesbestimmungen unverändert auf Verfassungsstufe gehoben. Dies hätte den Vorteil, dass es bereits eine gefestigte Auslegung und Praxis zu den Bestimmungen gibt, an welcher sich die neue Verfassungsbestimmung orientieren könnte. Mit dem direkten Gegenentwurf können somit die Anliegen der Volksinitiative mittels präziser rechtlicher Regelungen aufgenommen werden.

Der Bundesrat hat am 30. August 2023 die Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» eröffnet. Sie dauert bis am 30. November 2023.


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