Die Schweiz und Deutschland arbeiten bei Wettbewerbsfragen enger zusammen
Bern, 31.08.2023 - Das im November 2022 unterzeichnete Abkommen über die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden zwischen der Schweiz und Deutschland wird am 1. September 2023 in Kraft treten. Das Abkommen erlaubt der Schweizer Wettbewerbskommission und dem deutschen Bundeskartellamt eine effiziente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Bisher war die behördliche Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen mit Deutschland informeller Natur. Das Abkommen schafft nun den Rahmen für eine bessere behördliche Zusammenarbeit und damit eine effektive Durchsetzung des Wettbewerbsrechts. Beispielsweise können parallele Verfahren im Einklang mit dem Abkommen koordiniert und gemeinsame Analysen vorgenommen werden. Auch die Zustellung behördlicher Mitteilungen und Verfügungen wird erleichtert. Zudem können die Wettbewerbsbehörden zukünftig vertrauliche Informationen austauschen; der Informationsaustausch unterliegt dabei strengen Auflagen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten.
Die Schweiz hat 2013 bereits ein ähnliches Abkommen mit der EU abgeschlossen. Dieses regelt die Zusammenarbeit der Schweizer Wettbewerbskommission mit der Europäischen Kommission.
Adresse für Rückfragen
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Holzikofenweg 36
CH-3003 Bern
Tel. +41 58 462 56 56
medien@seco.admin.ch
Herausgeber
Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch