NKVF: Jährlicher Bericht zum Monitoring der zwangsweisen Rückführung auf dem Luftweg

Bern, 13.07.2023 - In ihrem heute veröffentlichten Bericht legt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ihre Beobachtungen und Empfehlungen zu den zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg dar. Von Januar bis Dezember 2022 hat sie 28 zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg der Vollzugsstufe 4 (Sonderflüge) begleitet. Ebenso hat die Kommission in dieser Berichtsperiode 22 Zuführungen von zwangsweisen Rückführungen der Vollzugsstufen 2 und 3 beobachtet. Bestimmte polizeiliche Vorgehensweisen beurteilt sie weiterhin als unverhältnismässig.

Einzelne unangemessene polizeiliche Praktiken 

Obwohl der Umgang mit den zwangsweise rückzuführenden Personen insgesamt professionell und respektvoll war, erachtet die Kommission die weiterhin häufige Anwendung von Zwangsmassnahmen wie bspw. Hand und Fussfesseln, während der Zuführung sowie deren Aufrechterhaltung bei den Wartezeiten am Flughafen als unverhältnismässig. Die Kommission kritisiert, dass nach der Ankunft am Flughafen wiederholt kooperative rückzuführende Personen teilgefesselt wurden. In ihrem Bericht betont sie die Notwendigkeit, Fesselungen nur bei vorliegender Selbst- oder Fremdgefährdung einzusetzen. Als besonders beunruhigend stuft die Kommission die beobachteten Fesselungen von Eltern in Anwesenheit ihrer Kinder ein. Auch kritisiert die Kommission die gestaffelten Rückführungen von Familien. 

Verschiedene Praktiken, die die Kommission bereits früher als kritisch oder unangemessen erachtet hat, hat sie von Januar bis Dezember 2022 erneut beobachtet. Die Kommission wiederholt ihre diesbezüglichen Empfehlungen der Vorjahre. 

Zwangsweise Rückführungen der Vollzugsstufen 2 und 3 

Aufgrund der Erkenntnisse aus den letzten Jahren begleitete die Kommission auch im Jahr 2022 punktuell Zuführungen von zwangsweisen Rückführungen der Vollzugsstufen 2 und 3 an den Flughafen. Die Kommission stellt erneut fest, dass zwangsweise Rückführungen der Vollzugsstufe 3 nicht klar von Rückführungen der Vollzugsstufe 2 unterschieden werden. Angesichts der Zwangsmassnahmen, die im Rahmen dieser zwangsweise Rückführungen gesetzlich zulässig sind, muss ein unabhängiges Monitoring, insbesondere der Zuführungen und der Bodenorganisation, sichergestellt werden. 

Der Bericht erscheint in deutscher Sprache. Eine Zusammenfassung auf Französisch und Italienisch liegt ebenfalls vor.     


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Livia Hadorn
Geschäftsführerin NKVF
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Herausgeber

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
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