Bundesrat verabschiedet Bericht über Wiedereinstieg und Verbleib in der Erwerbstätigkeit von Frauen mit Kindern
Bern, 28.06.2023 - Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 den Bericht zu den Erwerbsverläufen von Frauen mit Kindern verabschiedet. Er erfüllt damit ein Postulat von Nationalrätin Sibel Arslan. Der Bericht zeigt, dass in der Schweiz aktuell gute strategische Grundlagen vorhanden sind, um den Wiedereinstieg und Verbleib in der Erwerbstätigkeit von Frauen mit Kindern zu fördern.
Die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen in der Schweiz ist im internationalen Vergleich hoch und hat, insbesondere bei den Müttern, in den letzten 30 Jahren deutlich zugenommen. Da Frauen aber nach wie vor häufig den Hauptteil von Care- und Familienarbeit übernehmen, führt die Geburt eines Kindes in der Regel zu einer Erwerbsreduktion der Mutter und teilweise zu einem vollständigen Rückzug aus dem Erwerbsleben. Gerade im Hinblick auf die aktuelle Arbeits- und Fachkräfteknappheit ist es zentral, das Potenzial von Frauen noch besser zu nutzen und bestehende Hürden für den Verbleib in der Erwerbstätigkeit und beim Wiedereinstieg abzubauen. Mit dem Bericht prüft der Bundesrat die Notwendigkeit einer Gesamtstrategie für den Wiedereinstieg von Frauen in die Arbeitswelt und erfüllt damit das Postulat Arslan 20.4327.
Zentrale Einflussfaktoren
Zur Erfüllung des Postulats wurde eine externe Studie in Auftrag gegeben. Die Studie identifiziert die zentralen Einflussfaktoren auf die Erwerbstätigkeit von Frauen mit Kindern: Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung senken; familienfreundliche Arbeitsbedingungen schaffen; Sensibilisierung, Beratung und Bildung von Arbeitnehmenden stärken sowie negative Erwerbsanreize abbauen. Der Bundesrat anerkennt die Relevanz sowie den Handlungsbedarf in den identifizierten Themenfeldern.
Der Bericht zeigt, dass das Thema Verbleib von Frauen in der Erwerbstätigkeit und Wiedereinstieg in der Bundespolitik strategisch gut eingebettet ist und zahlreiche Massnahmen bereits in Kraft sind.
Bestehende Massnahmen stärken
Mit der Legislaturplanung, der Gleichstellungsstrategie 2030 sowie der geplanten Strategie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie des Bundesrates bestehen bereits die strategischen Grundlagen. Im Rahmen der Fachkräfte- und Gleichstellungspolitik werden die vielfältigen Massnahmen koordiniert und neue Projekte gefördert. In Anbetracht dessen kommt der Bundesrat im Bericht zum Schluss, dass eine weitere Strategie in Bezug auf den Wiedereinstieg von Frauen mit Kindern in die Arbeitswelt nicht zielführend ist und zu Doppelspurigkeit und Ineffizienzen führen würde. Das Ziel liegt aus Sicht des Bundesrates vorrangig darin, bestehende Massnahmen und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure zu stärken und weiterzuentwickeln. Zentral ist, dass die bestehenden Massnahmen gut koordiniert sind und die entsprechenden Zielgruppen erreichen.
Angesichts der aktuellen Arbeits- und Fachkräfteknappheit ist zudem davon auszugehen, dass Unternehmen ein grosses Eigeninteresse haben, proaktiv attraktive und familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen und sich gegenüber potenziellen Arbeitnehmenden vorteilhaft zu positionieren.
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