Lufttransportdienst des Bundes: Bundesrat erweitert Berechtigtenkreis für Nutzung
Bern, 16.6.2023 - Der Bundesrat erweitert den Kreis der Berechtigten, die die Dienstleistungen des Lufttransportdienstes des Bundes (LTDB) direkt in Anspruch nehmen und bewilligen können: Künftig können dies auch die Bundesanwältin oder der Bundesanwalt, die Präsidentin oder der Präsident des Bundesstrafgerichtes sowie die Präsidentin oder der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 die entsprechende Änderung der Verordnung über den Lufttransportdienst des Bundes (V-LTDB) gutgeheissen und per 1. August 2023 in Kraft gesetzt.