Bundesrat setzt DNA-Gesetz in Kraft und ermöglicht zusätzliche Ermittlungsansätze
Bern, 16.06.2023 - Das revidierte DNA-Profil-Gesetz, das unter anderem den Einsatz der DNA-Phänotypisierung, den Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug und neue Löschbestimmungen regelt, tritt am 1. August 2023 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 beschlossen. Gleichzeitig treten die dafür notwendigen Verordnungsanpassungen in Kraft, die von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen ausgearbeitet wurden.
Das revidierte DNA-Profil-Gesetz ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden eine erweiterte DNA-Analyse anzuwenden, aus der zusätzliche Hinweise gewonnen werden können. Wenn der Abgleich einer DNA-Spur von einem Tatort in der DNA-Profil-Datenbank keinen Treffer erzielt, können mittels der DNA-Phänotypisierung äusserlich sichtbare Merkmale (Haar-, Haut- und Augenfarbe, biogeografische Herkunft und das Alter) einer Spurenlegerin oder eines Spurenlegers mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit herausgelesen werden. Das Gesetz legt mit einem Deliktskatalog fest, für welche Straftatbestände die Phänotypisierung eingesetzt werden darf. Es handelt sich dabei um schwere Delikte gegen Leib und Leben und gegen die sexuelle Integrität sowie um Völkerrechtsverbrechen. Um eine Phänotypisierung vorzunehmen, braucht es eine Anordnung einer Staatsanwaltschaft.
Neu wird auch der erweiterte Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug gesetzlich geregelt. Dabei wird geklärt, ob sich in der DNA-Profil-Datenbank (CODIS) Personenprofile befinden, deren DNA-Profil mit dem DNA-Spurenprofil eine Ähnlichkeit aufweist, die auf eine mögliche Verwandtschaftsbeziehung schliessen lässt. Für solche Suchen gilt derselbe Deliktskatalog wie bei der Phänotypisierung. Neu regelt das revidierte DNA-Profil-Gesetz auch, dass die Aufbewahrungsdauer der DNA-Personenprofile in der DNA-Datenbank im Urteil oder im Strafbefehl einmalig und definitiv festgelegt wird. Damit entfallen nachträgliche Anpassungen der Löschfristen, wie sie gemäss bisheriger Regelung häufig vorkamen.
Die DNA-Phänotypisierung und der Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug sind technisch und strafprozessual anspruchsvolle Neuerungen. Deshalb wurden nach Ablauf der Referendumsfrist im April 2022 die Grundlagen für das entsprechende Verordnungsrecht in einer vom Bundesamt für Polizei fedpol eingesetzten Arbeitsgruppe ausgearbeitet. Diese setzte sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen Strafverfolgungsbehörden und der DNA-Analyselabors. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten, die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz und die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin wurden Anfang 2023 zu den Verordnungsentwürfen konsultiert.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 die Inkraftsetzung der Gesetzesänderung vom 17. Dezember 2021 einschliesslich des Verordnungsrechts verabschiedet. Die Neuerungen treten am 1. August 2023 in Kraft.
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