Stiftungsaufsicht: Staatshaftungsfall aus dem Jahr 2001 gerichtlich abgeschlossen

Bern, 09.06.2023 - Das Bundesverwaltungsgericht hat am 2. Mai 2023 entschieden, dass der Bund einer Stiftung knapp 6 Millionen Franken Schadenersatz nebst Zins wegen einer unrechtmässigen Handlung der Stiftungsaufsicht aus dem Jahr 2001 bezahlen muss (Urteil A-4514/2021). Die Departemente EFD und EDI haben beschlossen auf eine Beschwerde zu verzichten und akzeptieren damit das Urteil. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 9. Juni 2023 über das Urteil informiert.

Es handelt sich um einen über 20 Jahre alten Fall. Eine Stifterin hatte 1998 die von ihr gegründete Stiftung als ihre Alleinerbin eingesetzt. Nach ihrem Ableben im Jahr 2000 tauchten bisher unbekannte Konten der Stifterin mit Beträgen in zweistelliger Millionenhöhe auf. Daraufhin erhob ein Stiftungsratsmitglied persönlich Anspruch auf einen Teil dieser Gelder mit der Argumentation, dass dieser Teil ihm persönlich gehöre. Der Konflikt drohte die Arbeit der Stiftung zu gefährden.

Der damals eingesetzte Beistand der Stiftung wandte sich daraufhin 2001 mit einem Vereinbarungsvorschlag an die Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA. Der Vorschlag sah eine gütliche Aufteilung des Geldes vor, indem ein Teil der Stiftung und ein anderer Teil dem Stiftungsratsmitglied zufliessen sollte. Die ESA stimmte diesem Vereinbarungsvorschlag Ende 2001 zu. In der Folge kamen die Gerichte zum Schluss, dass das Stiftungsratsmitglied keinen rechtmässigen Anspruch auf die ihm zugeteilten Gelder hatte. Der Stiftung sei damit ein Schaden von rund 12 Millionen Franken entstanden, weil sie nicht nur Anspruch auf einen Teil gehabt hätte, sondern auf den ganzen Betrag.

Am 2. Mai 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil A-4514/2021 nun entschieden, dass der Bund der Stiftung knapp 6 Millionen Franken Schadenersatz nebst Zins zu bezahlen hat, also rund 10 Millionen Franken. Das EDI und das für Staatshaftungsfragen zuständige EFD haben beschlossen, auf eine Beschwerde zu verzichten und akzeptieren damit das Urteil.


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