Bundesrat lanciert die Diskussion über die Kulturförderung ab 2025

Bern, 09.06.2023 - Der Bundesrat will die Kulturförderung neu ausrichten. Das hat er an seiner Sitzung vom 9. Juni 2023 entschieden. Er hat dazu in der Botschaft über die Förderung der Kultur für die Periode 2025–2028 sechs Handlungsfelder definiert, die den gesamten Kultursektor betreffen. Dazu gehören unter anderem die digitale Transformation, die Arbeitsbedingungen, die Nachhaltigkeit oder die verstärkte Kooperation. Die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft dauert bis am 22. September 2023.

Die Covid-Krise war ein Schlüsselmoment für die Kultur in der Schweiz: Der Unterbruch des kulturellen Lebens hat daran erinnert, wie wichtig Kultur für das Zusammenleben in der Gesellschaft und für das Wohlbefinden der Menschen ist. Die Covid-Krise deckte gewisse Systemschwächen des Kultursektors auf, so etwa die prekäre soziale Sicherheit vieler Kulturschaffender. Zudem beschleunigte sie bereits bestehende Entwicklungstendenzen wie die Veränderung im Konsumverhalten des Publikums mit einer verstärkten Nachfrage nach Streamingangeboten. Schliesslich zeigte die Covid-Krise auch, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor für eine erfolgreiche Kulturpolitik in der Schweiz ist.

Sechs Handlungsfelder der Kulturförderung

Der Bund hat die Covid-Krise zum Anlass genommen, unter Einbezug der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Kulturverbände aller Sparten die Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz eingehend zu analysieren. Auf der Grundlage dieser Bestandesaufnahme richten das Bundesamt für Kultur (BAK), Pro Helvetia und das Schweizerische Nationalmuseum in der neuen Kulturbotschaft die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit neu aus. Dazu haben sie sechs Handlungsfelder definiert:

  • Kultur als Arbeitswelt: Der Bund wird einen Beitrag zur angemessenen Entschädigung und sozialen Sicherheit professioneller Kulturschaffender leisten und sich für faire Rahmenbedingungen und Chancengleichheit im Kultursektor einsetzen.
  • Aktualisierung der Kulturförderung: Der Bund setzt auf eine stärkere Berücksichtigung der Arbeitsphasen, welche der Produktion vor- und nachgelagert sind.
  • Digitale Transformation in der Kultur: Der Bund berücksichtigt bei seinen Förderaktivitäten neue digitale und hybride Formate der Produktion, Verbreitung und Vermittlung.
  • Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit: Der Bund entwickelt die Strategie für eine hohe Baukultur weiter und trägt zur Bewältigung des Klimawandels, zum Schutz der Biodiversität und zur Förderung erneuerbarer Energien bei. Er ergreift Massnahmen zur Unterstützung der Nachhaltigkeit im Kultursektor und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch einen breiten Zugang zur Kultur, sei es durch die Förderung von Inklusion, neue Formen der kulturellen Teilhabe oder die Stärkung der Amateurkultur.
  • Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis: Der Bund setzt sich für eine gesamtschweizerische Initiative zur Wertschätzung und Vermittlung des materiellen, immateriellen und digitalen Kulturerbes der Schweiz ein. Dieses Engagement beinhaltet auch die Förderung des professionellen und ethischen Umgangs mit historisch belastetem Kulturerbe in der Schweiz.
  • Gouvernanz im Kulturbereich: Der Bund setzt sich für mehr Kooperation und Koordination im Kulturbereich sowie mit anderen Bereichen ein, engagiert sich für eine starke Präsenz der Schweiz in der internationalen Kulturpolitik und entwickelt ein Monitoring mit Kennzahlen zum Kultursektor.

 

Die Kulturbotschaften des Bundes

Die Kulturbotschaft legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2025-2028 fest. Sie präsentiert die Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Finanzierung sämtlicher Förderbereiche des Bundesamtes für Kultur, von Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums. Zur Umsetzung sind finanzielle Mittel in der Höhe von 1001,9 Millionen Franken für vier Jahre vorgesehen. Die Vernehmlassung dauert bis am 22. September 2023.

 

 


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Bundesamt für Kultur BAK, Kommunikation, 058 462 79 85, anne.weibel@bak.admin.ch



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