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Veröffentlicht am 9. Juni 2023

Krankenversicherung: Einbezug der im Ausland wohnhaften Versicherten in den Risikoausgleich

Bern, 9.6.2023 - Der Bundesrat möchte die Solidarität in der Krankenversicherung verstärken. Er will Krankenversicherte, die im Ausland wohnen, in den Risikoausgleich einbeziehen. Ein zusätzlicher elektronischer Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern soll Aufgaben wie die Kontrolle der Versicherungspflicht vereinfachen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Juni 2023 die entsprechende Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) an das Parlament verabschiedet.