Untersuchung von Amtsgeheimnisverletzungen: Die AB-BA stimmt der Beendigung des Mandats von a. o. Staatsanwalt Peter Marti zu.

3001 Bern, 25.05.2023 - Der ausserordentliche Staatsanwalt Peter Marti hat die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) um Entbindung von seinem Untersuchungsmandat im noch hängigen Verfahren gegen den ehemaligen Informationschef des EDI bezüglich möglicher Amtsgeheimnisverletzungen gebeten. Die AB-BA hat dem Ersuchen aufgrund der von Peter Marti geltend gemachten persönlichen Gründe zugestimmt und entschieden, dass das Verfahren von der Bundesanwaltschaft weitergeführt werden soll.

Im Januar 2021 ernannte die AB-BA Peter Marti als ausserordentlichen Staatsanwalt zur Untersuchung von Amtsgeheimnisverletzungen im Zusammenhang mit dem Inspektionsberichtsentwurf der Geschäftsprüfungsdelegation zur Crypto AG. Als Folge dieser Untersuchung traten
im März 2022 Sachverhalte zutage, die auf mögliche Amtsgeheimnisverletzungen bezüglich der Corona-Pandemie hinwiesen. Zur Wahrung der Verfahrenseinheit wurde das Mandat des a. o. Staatsanwalts auf die Untersuchung dieses Sachverhalts ausgeweitet.

Zwischenzeitlich wurde das Strafverfahren betreffend Amtsgeheimnisverletzungen im Zusammenhang mit dem vertraulichen Berichtsentwurf der Geschäftsprüfungsprüfungsdelegation in Sachen Crypto AG rechtskräftig eingestellt. Da im zweiten, noch laufenden Strafverfahren gegen
den ehemaligen Informationschef des EDI keinerlei Verdachtsmomente gegen Mitglieder der Bundesanwaltschaft bestehen, hat die AB-BA entschieden, dass die Bundesanwaltschaft das Verfahren übernimmt. Für den ehemaligen Informationschef des EDI gilt die Unschuldsvermutung.

Die AB-BA dankt Peter Marti für seinen engagierten Einsatz.

 

Zur AB-BA:

Kernaufgabe der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) ist die Beaufsichtigung der systemischen Aspekte der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft. Die AB-BA umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für
die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einer Bundesstrafrichterin, zwei im Anwaltsregister eingetragenen Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.


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