Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken

Bern, 25.05.2023 - Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 beschlossen, die Vernehmlassung zur Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop, PLB) für systemrelevante Banken (Systemically Important Banks, SIBs) per 25. Mai 2023 zu eröffnen. Mit dieser Vorlage sollen zugleich die vom Bundesrat im März 2023 mittels Verordnung eingeführten Grundlagen für das Instrument eines PLB – sowie weitere damals eingeführte Massnahmen zur Unterstützung der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS – in ordentliches Recht überführt werden. Die aufgrund der Dringlichkeit verkürzte Vernehmlassung dauert bis am 21. Juni 2023.

SIBs erfüllen unter anderem die im Bankengesetz (BankG) festgelegten systemrelevanten Funktionen, namentlich das inländische Einlagen- und Kreditgeschäft sowie den Zahlungsverkehr. Aufgrund der Grösse, der Marktbedeutung und der Vernetzung einer SIB kann die Notlage oder der Ausfall einer SIB erhebliche Verwerfungen im Finanzsystem und bedeutende volkswirtschaftliche Schäden verursachen.

Der Bundesrat und das Parlament haben deshalb in den letzten Jahren zahlreiche Massnahmen ergriffen, um die Widerstandskraft von SIBs zu stärken. 2012 traten Regelungen für SIBs in Kraft, die die Anforderungen an die Eigenmittel und Liquidität erhöhten und zudem auf eine bessere Abwicklungsfähigkeit von SIBs abzielten. Diese Anforderungen wurden mehrmals verschärft. Am 11. März 2022 hat der Bundesrat zudem Eckwerte zur Einführung eines PLB für SIBs beschlossen. Der PLB gehört international zum Standard-Kriseninstrumentarium (siehe auch Kasten).

Im Zusammenhang mit der Vertrauenskrise in die Credit Suisse hat der Bundesrat am 16. März 2023 die Grundlagen des PLB mittels Notrecht eingeführt, um einen ungeordneten Konkurs der Credit Suisse zu verhindern. Diese Bestimmungen sowie weitere Massnahmen im Zusammenhang mit der anschliessenden Übernahme der Credit Suisse durch die UBS sind in die vorliegende Änderung des BankG eingeflossen. Damit sie nicht ausser Kraft treten, muss der Bundesrat dem Parlament innert sechs Monaten eine Vorlage zur Überführung der Verordnung ins ordentliche Recht überweisen.

Im Rahmen der vom Bundesrat am 29. März 2023 beschlossenen Aufarbeitung der Ereignisse rund um die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS sollen das gesamte Schweizer Too-Big-To-Fail Regelwerk und damit auch die in dieser Vorlage enthaltenen Instrumente nochmals umfassend beurteilt und die Ergebnisse dem Parlament im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 BankG im Frühjahr 2024 unterbreitet werden. Im Rahmen dieses Berichts sollen auch verschiedene Prüfaufträge, die das Parlament dem Bundesrat im Nachgang zu den Ereignissen im März 2023 erteilt hat, erfüllt werden.

Was ist ein PLB?
Der Public Liquidity Backstop (PLB) ist eine staatliche Liquiditätssicherung. Diese kommt zum Tragen, wenn erstens die bankeigenen flüssigen Mittel nicht mehr ausreichen, um die finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und zweitens auch die Möglichkeit der Zentralbank, gegen ausreichende Sicherheiten ausserordentliche Liquiditätshilfe zu leisten, erschöpft ist. Dann erlaubt drittens ein PLB, dass die Zentralbank weitere Liquidität bereitstellt, die vom Staat garantiert ist. Die Höhe der Garantie muss im Einzelfall je nach Konstellation festgelegt werden.


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