Lokale Massnahmen gegen die Vogelgrippe

Bern, 25.05.2023 - Nachdem die Vogelgrippe im Mai bei Kolonien von Lachmöwen aufgetreten ist, ordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV an, dass die Kantone bei Bedarf örtlich begrenzte Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergreifen. Dies, wenn ein erhöhtes Risiko besteht, dass Wildvögel das Virus verbreiten. Eine entsprechende Verordnung des BLV tritt per 27. Mai in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2023.

Eine hochansteckende und meist tödliche Variante des Vogelgrippe-Virus trat diesen Winter in weiten Teilen Europas auf. Auch die Schweiz war betroffen. Zur Eindämmung der Vogelgrippe galten im Winter 2022/2023 in der ganzen Schweiz Schutzmassnahmen. Da sich die Seuchenlage entschärfte, hob das BLV die Schutzmassnahmen per 1. Mai 2023 auf.

Seither ist die Vogelgrippe in den Kantonen Zürich und St. Gallen bei einzelnen Kolonien von Lachmöwen aufgetreten. Das Risiko, dass sich die Seuche grossflächig ausbreitet, ist derzeit gering, da die Wildvögel brüten und deshalb ortsgebunden sind. Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass die Vogelgrippe auf das Hausgeflügel übergreift. Deshalb verfügt das BLV per 27. Mai, dass die Kantone bei lokalen Ausbrüchen unter Wildvögeln örtlich begrenzte Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergreifen. Die kantonalen Veterinärämter beurteilen dazu das Risiko einer Ausbreitung des Virus. Sie orientieren sich dabei am Verhalten der betroffenen Wildvögel sowie an deren Nähe zu anderen Nistplätzen und zu Geflügelhaltungen in der betroffenen Umgebung. Diese Bestimmungen gelten bis am 31. Juli 2023.

Ab Mitte Sommer bewegen sich die Wildvögel aus ihren Nistgebieten. Dies kann das Seuchengeschehen erneut verändern. Das BLV beobachtet die Situation aufmerksam und wird im Sommer über allfällige weitere Massnahmen entscheiden.

Wachsamkeit weiterhin erforderlich

Geflügelhaltende in der ganzen Schweiz müssen weiterhin wachsam sein und Anzeichen für eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Vogelgrippe umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Zu den Symptomen gehören zum Beispiel übermässige Krankheits- oder Todesfälle, eine abnehmende Legeleistung oder eine verminderte Wasser- und Futteraufnahme. Alle Geflügelhaltenden – gewerbliche wie private – müssen ihre Tiere zudem bei den zuständigen kantonalen Ämtern registrieren.

Vorbereitung auf die nächste Vogelgrippe-Saison

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das Hausgeflügel auch im nächsten Winter schweizweit vor einer Ansteckung mit dem Vogelgrippe-Virus geschützt werden muss. Eine wichtige Massnahme ist es, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern, etwa durch einen überdachten und umzäunten Auslauf. Das BLV empfiehlt Geflügelhaltenden, ihre Gehege frühzeitig entsprechend auszurüsten.


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Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen (BLV)
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