Asylstatistik April 2023

Bern-Wabern, 19.05.2023 - Im April 2023 wurden in der Schweiz 1651 Asylgesuche registriert, 242 weniger als im Vormonat (-12.8 %). Gegenüber April 2022 ist die Zahl der Asylgesuche um 383 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren die Türkei und Afghanistan. Im April wurde zudem 1209 aus der Ukraine geflüchteten Personen der Schutzstatus S erteilt.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im April ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind die Türkei mit 412 Gesuchen (41 mehr als im März), Afghanistan (279 Gesuche; -89), Eritrea (132 Gesuche; -66), Syrien (98 Gesuche; -2) und Marokko (94 Gesuche; -72).

Von den 1651 im April gestellten Gesuchen waren 1300 Primärgesuche (März 2023: 1429 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im April 2023 waren: die Türkei (326, +57), Afghanistan (261, -76), Marokko (92, -73), Algerien (79, -29) und Syrien (55, +16). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).

Erstinstanzlich erledigte Asylgesuche

Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im April 2023 insgesamt 2035 Asylgesuche: Es wurden 714 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 606 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 385 Personen erhielten Asyl und 621 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 192 auf 11 780 ab.

Ausreisen

Im April haben 1317 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 753 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 127 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 264 Personen ersucht und 26 Personen wurden in die Schweiz überstellt.

Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)

Für die Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine hatte der Bundesrat am 12. März 2022 erstmals den Schutzstatus S aktiviert.

Im April stellten 1460 Personen ein Gesuch um Schutzstatus S in den Bundesasylzentren. Im gleichen Zeitraum wurde 1209 Personen der Schutzstatus S gewährt. Bei 46 schutzsuchenden Personen wurde er abgelehnt, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.

In 11 204 Fällen wurde der Schutzstatus S seit seiner Aktivierung beendet, in 2598 Fällen ist die Beendigung in Prüfung. Per Ende April hatten insgesamt 65 644 Personen den Schutzstatus S.


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