Asylstatistik März 2023

Bern-Wabern, 18.04.2023 - Im März 2023 wurden in der Schweiz 1893 Asylgesuche registriert, 212 mehr als im Vormonat (+12.6 %). Gegenüber März 2022 ist die Zahl der Asylgesuche um 580 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren die Türkei und Afghanistan. Im März wurde zudem 2215 aus der Ukraine geflüchteten Personen der Schutzstatus S erteilt.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im März ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind die Türkei mit 371 Gesuchen (61 mehr als im Februar), Afghanistan (368 Gesuche; +73), Eritrea (198 Gesuche; +42) Marokko (166 Gesuche; -13) und Algerien (108 Gesuche; -51).

Von den 1893 im März gestellten Gesuchen waren 1429 Primärgesuche (Februar 2023: 1350 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im März 2023 waren: Afghanistan (337, +60), die Türkei (269, +33), Marokko (165, -14), Algerien (108, -50) und Eritrea (47, +16). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).

Erstinstanzlich erledigte Asylgesuche

Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im März 2023 insgesamt 2307 Asylgesuche: Es wurden 662 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 540 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 542 Personen erhielten Asyl und 690 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 331 auf 11 972 ab.

Ausreisen

Im März haben 1531 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 957 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 200 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 487 Personen ersucht und 65 Personen wurden in die Schweiz überstellt.

Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)

Für die Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine hatte der Bundesrat am 12. März 2022 erstmals den Schutzstatus S aktiviert.

Im März stellten 2094 Personen ein Gesuch um Schutzstatus S in den Bundesasylzentren. Im gleichen Zeitraum wurde 2215 Personen der Schutzstatus S gewährt. Bei 50 schutzsuchenden Personen wurde er abgelehnt, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.

In 10 507 Fällen wurde der Schutzstatus S seit seiner Aktivierung beendet, in 1980 Fällen ist die Beendigung in Prüfung. Per Ende März hatten insgesamt 65 756 Personen den Schutzstatus S.


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