Ausserordentliche Anpassung des Tierzuchtkredits
Bern, 05.04.2023 - Der Bundesrat hat am 5. April 2023 eine ausserordentliche Anpassung der Tierzuchtverordnung gutgeheissen. Umgesetzt wird insbesondere der Entscheid des Parlaments, den Pflanzen- und Tierzuchtkredit um 3,9 Millionen Franken im Voranschlag des Jahres 2023 zugunsten der Erhaltung einheimischer Nutztierrassen zu erhöhen.
Der Bundesrat hat die Einführung von Beiträgen zur Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status per 1. Januar 2023 zulasten der Beiträge für züchterische Massnahmen im Rahmen des Verordnungspakets 2022 beschlossen. Hierfür wurden 3,15 Millionen Franken aus den Beiträgen für züchterische Massnahmen zu den Erhaltungsbeiträgen umgelagert. Die neuen Erhaltungsbeiträge sollen einen zusätzlichen Anreiz für die Zucht und Haltung von Schweizer Rassen schaffen.
Mit der ausserordentlichen Anpassung der Tierzuchtverordnung vom 5. April 2023 wird im Jahr 2023 die Umlagerung von 3,15 Millionen Franken aus den Beiträgen für züchterische Massnahmen in die Erhaltungsbeiträge kompensiert. Die restlichen 0,75 Millionen Franken stehen für die Erhaltungsbeiträge zur Verfügung. Mit diesen zusätzlichen Mitteln werden somit 4,75 Millionen Franken für die Erhaltungsbeiträge eingesetzt. Mit den zusätzlichen Mitteln werden die Beiträge für Schweizer Rassen im gefährdeten Status erhöht.
Weiter werden Anpassungen im Bereich der Eintrittsgrenzen zur Berechtigung einer Rasse bezüglich der Erhaltungsbeiträge vorgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mittel mit einer möglichst grossen Wirkung eingesetzt werden.
Die Bestimmungen treten rückwirkend auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Die Unterlagen zur ausserordentlichen Anpassung der Tierzuchtverordnung sind auf der BLW-Webseite (https://www.blw.admin.ch/politik/agrarpolitik) abrufbar.
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