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Veröffentlicht am 5. April 2023

Erleichterte Bewilligungsverfahren für Erwerbstätige aus Drittstaaten

Bern, 5.4.2023 - Qualifizierte Erwerbstätige aus Drittstaaten erhalten in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen eine Arbeitsbewilligung. Um das Bewilligungsverfahren zu erleichtern, hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine Reihe von Massnahmen zum Abbau administrativer Hürden umgesetzt und den Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. April 2023 darüber informiert.