Bund begrüsst den Zuschlag für die Women’s EURO 2025 in der Schweiz

Magglingen, 04.04.2023 - Die Schweiz wird im Jahr 2025 die Fussball-Europameisterschaft der Frauen austragen. Sportministerin Viola Amherd freut sich über den Entscheid der UEFA. Die Women’s EURO 2025 bietet für die Schweiz und für den Frauenfussball grosse Chancen. Der Bund wird den Grossanlass im Rahmen seiner Kompetenzen unterstützen. Das Bundesamt für Sport BASPO koordiniert die Arbeiten auf Bundesebene und mit dem Schweizerischen Fussballverband und den Austragungsorten.

Der Zuschlag für die Kandidatur des Schweizerischen Fussballverbandes SFV für die UEFA Women’s EURO bedeutet einen Meilenstein für den Schweizer Frauenfussball. Der Bundesrat hatte die Kandidatur unterstützt, und Sportministerin Viola Amherd freut sich über den Entscheid: «Diese Europameisterschaft ist eine grosse Chance für die Schweiz und für die Weiterentwicklung des Frauen- und Mädchenfussballs. Ich freue mich auf das Fussballfest in unserem Land!»

Unterstützung an Nachhaltigkeit und Good Governance geknüpft

Die EM wird sowohl aus sportlicher wie auch aus gesellschaftlicher Sicht ein Gewinn für die Schweiz werden. Der Bund unterstützt Sportgrossanlässe mit dem Ziel, dass diese Impulse für die Sportförderung auf allen Leistungsstufen auslösen. Gleichzeitig macht der Bund die Unterstützung eines Anlasses von der Einhaltung von Kriterien bezüglich Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit und guter Unternehmensführung (Good Governance) abhängig.

Für die Organisation des Anlasses ist der Schweizerische Fussballverband verantwortlich. Der Bund wird diesen und die involvierten Austragungsorte nach Kräften und im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten unterstützen.

Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, den Anlass auch finanziell zu unterstützen. Er wird auf Gesuch des SFV hin beispielsweise eine Beteiligung des Bundes an den Personal- und Sachkosten der Austragungsorganisation (Host Organisation), an den Kosten für die Abwicklung des Verkehrs- und Transportaufkommens oder an die Kosten für die mit dem Anlass verbundene Standort- und Landeswerbung prüfen. Die Höhe der erforderlichen Mittel seitens Bund ist derzeit noch nicht bekannt. Der Mittelbedarf hängt u.a. von noch ausstehenden Verhandlungen des SFV mit der UEFA über Entschädigungen für die Turnieraustragung ab. Die entsprechenden Abklärungen werden nun sehr rasch durch den SFV vorangetrieben. Der Bundesrat wird dem Parlament die entsprechenden Kreditanträge so rasch wie möglich unterbreiten.

Zudem nimmt der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten weitere Aufgaben zu Gunsten des Anlasses wahr, beispielsweise in Zusammenhang mit Zoll- und Einreiseverfahren oder, soweit dies nicht die Kantone betrifft, der öffentlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs.

Bundesamt für Sport koordiniert Arbeitsgruppe

Das Bundesamt für Sport BASPO wird eine interdepartementale Arbeitsgruppe gründen und leiten. Diese Arbeitsgruppe wird Aktivitäten der involvierten Bundesstellen untereinander koordinieren und ist auf Bundesebene Ansprechpartner des SFV, der Kantone/Städte und der UEFA.


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