Speicherung von organischem Kohlenstoff in Böden zur Begrenzung der CO2-Emissionen und Erhaltung der Bodenqualität

Bern, 29.03.2023 - Am 29. März 2023 hat der Bundesrat einen Bericht verabschiedet, in dem das Potenzial der Schweizer Böden zur langfristigen Sequestrierung von organischem Kohlenstoff bewertet wird. Der Bericht zeigt auf, dass ein optimaler Gehalt an organischem Bodenkohlenstoff die CO2-Emissionen eindämmt, die Bodenqualität verbessert, die Biodiversität fördert, das Klima schützt und zur Nahrungsmittelproduktion beiträgt.

Die organische Bodensubstanz besteht zu mehr als 50 Prozent aus Kohlenstoff. Bei einem Verlust an organischer Substanz verschlechtert sich die Qualität des Bodens und er wird zu einer CO2-Quelle. Umgekehrt fungiert der Boden bei Einträgen von organischer Substanz als CO2-Senke. Die Erhaltung und Erhöhung des Gehalts an organischer Bodensubstanz verbessert die Bodenqualität, fördert die Nahrungsmittel-, Holz- und Faserproduktion, die Biodiversität sowie die Klima- und Wasserregulierung und trägt zur Naturgefahrenprävention bei.

Prioritäten identifiziert

Im vom Bundesrat am 29. März 2023 verabschiedeten Bericht in Erfüllung des Postulats 19.3639 Bourgeois über die Kohlenstoffsequestrierung in Böden werden zwei Prioritäten identifiziert: den Verlust organischer Substanz in organischen Böden wie Mooren verhindern sowie den Gehalt an organischer Substanz in landwirtschaftlich genutzten mineralischen Böden erhalten und erhöhen.

Aufgrund des Mangels an landesweiten Bodeninformationen können nur grobe Schätzungen über die Mengen an Kohlenstoff gemacht werden, die derzeit in den verschiedenen Böden (organische Böden, Ackerböden, Wiesen, Wälder, natürliche Flächen und Siedlungsböden) gespeichert sind oder von ihnen potenziell aufgenommen werden können.

Studien zeigen, dass der optimale Gehalt an organischem Kohlenstoff in zahlreichen landwirtschaftlich genutzten mineralischen Böden in der Schweiz nicht erreicht wird. Daher besteht in diesen Böden ein konkretes Anreicherungspotenzial. Zu den vorgeschlagenen Massnahmen gehören die Optimierung der landwirtschaftlichen Praktiken zur Erhaltung oder Erhöhung des Gehalts an organischer Substanz in mineralischen Böden und die Beurteilung der zukünftigen Bewirtschaftung von organischen Böden.

Auch eine Revision der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) ist geplant, um die Erhaltung der organischen Substanz gesetzlich zu verankern. Ausserdem sollte der Einsatz von Pflanzenkohle in Böden nicht gefördert werden, solange dessen langfristige Auswirkungen nicht bewertet wurden.

Gesetzgebung zur Kohlenstoffsequestrierung

Die geltende Gesetzgebung in den Bereichen Landwirtschaft, Wald und Raumplanung enthält keine direkten Bestimmungen zur verstärkten Erhaltung oder Erhöhung des Vorrats an organischem Bodenkohlenstoff. Seit der Revision im Juni 2022 ist die Kohlenstoffbindung im Boden in der CO2-Verordnung als Massnahme zur Stärkung der Senkenleistung zugelassen.

Allerdings wären aufgrund der Anforderungen an Projekte zur biologischen Kohlenstoffsequestrierung in Böden (hohe Analysekosten, Permanenz der Kohlenstoffbindung von mindestens 30 Jahren) Bescheinigungen zwar ein mögliches, aber sehr schwer umzusetzendes Instrument. Agrarpolitische Instrumente zur Erhöhung und Erhaltung des Gehalts an organischer Bodensubstanz und der Bodenfruchtbarkeit wären eine sinnvolle Alternative zum Kompensationsmechanismus.


Adresse für Rückfragen

Elena Havlicek, Sektion Boden, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 58 465 14 97



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