Erste Verlegung der Aufklärungsdrohne auf den Militärflugplatz Payerne

Bern, 28.03.2023 - Letzte Woche wurde das Aufklärungsdrohnensystem 15 auf den Militärflugpatz Payerne verlegt. In dieser Woche testet armasuisse zusammen mit der Luftwaffe in Payerne mit der Drohne die Infrastrukturen und die Abläufe.

Nach der Übergabe der ersten beiden Aufklärungsdrohnen durch das Bundesamt für Rüstung (armasuisse) an die Luftwaffe im Januar 2023 haben deren Spezialisten mit dem Aufbau der operativen Fähigkeiten für das Aufklärungsdrohnensystem (ADS 15) begonnen.
Mit der ersten Verlegung des Systems ADS 15 auf dem Landweg vom Militärflugplatz Emmen auf den Militärflugplatz Payerne – dem sogenannten Deployment – erreicht das Projekt einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum operativen Einsatz.
In den kommenden Wochen wird ein gemischtes Projektteam, bestehend aus Vertretern der Luftwaffe und der Flugerprobung von armasuisse, verschiedene Tests mit der Infrastruktur für das ADS 15 auf dem Militärflugplatz Payerne vornehmen. Zu diesem Zweck wurde neben einer Drohne auch eine mobile Bodenkontrollstation sowie eine Kommunikationsstation und weiteres Material für die Wartung und die Bereitstellung von Emmen nach Payerne gebracht. Weiter werden mittels Boden- und Rollversuchen die Funkabdeckung getestet und die Verfahren überprüft. Die Tests finden unter der Leitung von armasuisse statt.

Aufklärungsdrohnensystem 15

Das ADS 15 ist ein unbemanntes und unbewaffnetes Aufklärungssystem. Es ersetzt das bis Ende 2019 in der Armee verwendete Aufklärungsdrohnensystem 95, das dem Technologiestand der 1980er Jahre entsprach. Die Beschaffung umfasst sechs Drohnen inklusive Bodenkomponenten, Simulator und Logistik. Die vorgesehene Nutzungsdauer der ADS 15 beträgt rund 20 Jahre. Die Drohne dient der Lage- und Zielaufklärung, kann aber bei Bedarf mit anderen Sensoren ausgerüstet werden, beispielsweise für abbildendes Radar zur Erzeugung eines Bildes der Bodenlage oder für die elektronische Aufklärung. Dieses Bild ist vergleichbar mit fotografischen Aufnahmen und lässt sich daher verhältnismässig leicht interpretieren. Mit dem Drohnensystem ist ein Einsatz bei Tag und Nacht möglich.

Folgende Leistungen können mit dem ADS 15 erbracht werden:
•    Überwachung von grossen Räumen
•    Suche, Aufklärung und Verfolgung von Zielen
•    Beiträge zum Lagebild und zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie der eigenen Kräfte

Die Nutzer sind wie beim Vorgängersystem militärische und zivile Stellen wie beispielsweise kantonale Führungsstäbe, Polizei- und Rettungsorgane oder das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Bei der Abwehr eines militärischen Angriffs leistet das ADS 15 einen Beitrag zur Führung und Kontrolle von Aktionen am Boden, insbesondere für die Feuerunterstützung. Neben Aufklärungsdrohnen sind heute nur mit Infrarot-Sensoren (Forward Looking Infrared, FLIR) ausgerüstete Helikopter für Aufklärung aus der Luft geeignet. Drohnen sind ausdauernde, zuverlässige, risikoarme und kostengünstige Mittel für eine dauerhafte Präsenz über einem Einsatzgebiet.


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