Atypische BSE bei einer Kuh in der Schweiz nachgewiesen

Bern, 13.03.2023 - Die Veterinärbehörden haben im Kanton Graubünden bei einer Kuh die atypische Form von Boviner Spongiformer Enzephalopathie (BSE) – auch Rinderwahnsinn genannt – entdeckt. Im Unterschied zur klassischen Form kann die atypische BSE spontan und ohne Zusammenhang mit Tiermehl in Futtermitteln auftreten. Der Tierkörper wurde verbrannt und stellt somit keine Gefahr für andere Tiere oder Menschen dar.

Im Rahmen der routinemässigen BSE-Überwachung hat das untersuchende Labor bei einer zur Schlachtung angemeldeten zwölfjährigen Kuh BSE nachgewiesen. Die anschliessenden Analysen haben ergeben, dass es sich dabei um einen atypischen Fall handelt. Der Schlachttierkörper wurde fachgerecht entsorgt und verbrannt. Somit ist sichergestellt, dass kein Fleisch in die Lebensmittelkette gelangt ist.

Im Unterschied zur klassischen BSE kann die atypische BSE spontan und ohne Zusammenhang mit Tiermehl in Futtermitteln auftreten. Seit dem 1. Dezember 1990 ist in der Schweiz die Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer verboten.

Die klassische BSE wurde in der Schweiz erfolgreich bekämpft. Die Schweiz gilt daher seit 2015 international als Land mit vernachlässigbarem BSE-Risiko. Dieser Status wird aktiv überwacht. Atypische Fälle wie der aktuelle Fall ändern den internationalen Seuchenstatus unseres Landes nicht.


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