Bund erleichtert humanitäre Aktivitäten in Syrien
Bern, 3.3.2023 - Der Bundesrat hat die Sanktionen gegenüber Syrien am 3. März 2023 punktuell gelockert, um den in Syrien tätigen humanitären Akteuren die Aufnahme der für ihre Arbeit erforderlichen Geschäftsbeziehungen zu erleichtern. Die geänderte Verordnung tritt am 3. März 2023 um 18 Uhr in Kraft.