Die Schweiz hat die Anti-Folter-Konvention nicht verletzt
Bern, 10.6.2003 - Die Schweiz hat mit der Auslieferung der mutmasslichen ETA-Aktivistin Gabriele Kanze an Spanien die Anti-Folter-Konvention nicht verletzt. Dies hält der UNO-Ausschuss gegen die Folter in seinem Entscheid fest.