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Veröffentlicht am 10. Juni 2003

Die Schweiz hat die Anti-Folter-Konvention nicht verletzt

Bern, 10.6.2003 - Die Schweiz hat mit der Auslieferung der mutmasslichen ETA-Aktivistin Gabriele Kanze an Spanien die Anti-Folter-Konvention nicht verletzt. Dies hält der UNO-Ausschuss gegen die Folter in seinem Entscheid fest.