WEKO-Sekretariat schliesst Verfahren zur Zahlungsabwicklung von Coop ab

Bern, 01.03.2023 - Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hatte kartellrechtliche Bedenken bezüglich der Zahlungsabwicklung von Coop über Markant. Coop beseitigt diese mit der Kündigung des Markant-Vertrags.

Seit 2021 wickelte Coop die Zahlungen an Lieferantinnen beim Einkauf von Gütern des täglichen Bedarfs über Markant ab. Dies führte bei den Lieferantinnen zu höheren Kosten. Das Sekretariat der WEKO eröffnete deshalb Anfang 2021 eine Vorabklärung (eine Vorstufe zu einer Untersuchung).

Während der Vorabklärung ergaben sich Hinweise, dass Coop auf gewissen Beschaffungsmärkten von Gütern des täglichen Bedarfs eine marktbeherrschende Stellung innehat. Zudem bestanden Anhaltspunkte, dass die Bedingungen von Coop bei der Zahlungsabwicklung der Umsätze mit den Lieferanten über Markant missbräuchlich sind. In der Folge konfrontierte das Sekretariat der WEKO Coop mit seinen Bedenken. Es empfahl Coop, den Lieferantinnen eine kostenneutrale Zahlungsabwicklung wie vor 2021 zu ermöglichen. Coop entschied, diese Anregungen umzusetzen und hierzu den Markant-Vertrag per Ende 2023 zu kündigen. Aus diesem Grund stellt das Sekretariat der WEKO die Vorabklärung ein. Es verzichtet darauf abschliessend abzuklären, ob und auf welchen Beschaffungsmärkten Coop tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung aufweist und ob Coop diese Stellung missbrauchte. Dies wäre im Rahmen einer Untersuchung zu klären gewesen. Das Sekretariat der WEKO erachtete es stattdessen als zielführender und schneller, die kartellrechtlichen Probleme via Anregungen zu lösen.

Diese Vorabklärung hat nichts zu tun mit der im September 2020 eröffneten Untersuchung gegen mehrere Gross- und Einzelhandelsunternehmen und Markant.


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