Pauschalen für Fernmeldeüberwachung: Vernehmlassung eröffnet

Bern, 22.02.2023 - Der Bundesrat hat am 22. Februar 2023 die Vernehmlassung zur Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF) eröffnet. Die Vorlage sieht die Einführung von Pauschalen vor. Damit soll das heutige Finanzierungs- und Rechnungsstellungssystem vereinfacht werden. Gleichzeitig soll der Kostendeckungsgrad beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) angehoben werden. Die Kantone sollen gegenüber heute doppelt so viel zur Deckung der Kosten beitragen.

Der Dienst ÜPF ordnet auf Antrag von Strafverfolgungsbehörden oder des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) zur Aufklärung von schweren Straftaten Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs an. Heute stellt der Dienst ÜPF für die Auskunfts- oder Überwachungsaufträge einzelne Rechnungen aus. Die neue FV-ÜPF soll dieses System durch die Einführung von Jahrespauschalen vereinfachen.

Höhere Kostenbeteiligung der Kantone

Jeder Kanton soll künftig eine jährliche Pauschale entrichten. Gleichzeitig mit diesem Systemwechsel soll die Kostenbeteiligung der Kantone erhöht werden: Künftig sollen diese gesamthaft 75 Prozent der Kosten tragen, 25 Prozent verbleiben beim Bund. Die Kostenbeteiligung der Kantone wird für drei Jahre festgelegt, danach erfolgt eine Neuberechnung. Gesamthaft würden die Kantone so in den ersten drei Jahren rund 24 Millionen Franken jährlich an die Kosten beitragen, was einer Verdoppelung gegenüber dem bisherigen Beitrag entspricht.

2021 trugen die Kantone lediglich 37 Prozent der Kosten des Dienst ÜPF, wobei sie 90 Prozent der Leistungen bezogen. Den Schlüssel zur Aufteilung der Gesamtkosten vereinbaren die Kantone untereinander. Kommt keine Einigung zustande, werden die Kosten gemäss der Bevölkerungsgrösse der Kantone aufgeteilt.

Pauschale für Fernmeldeunternehmen

Auch die mitwirkungspflichtigen Anbieterinnen (MWP), welche die Daten der Überwachungsmassnahmen zur Verfügung stellen, sollen in der Regel mit einer jährlichen Pauschale entschädigt werden. Lediglich kleinere Anbieterinnen werden weiterhin einzelfallweise entschädigt. Der Gesamtbetrag der Entschädigungen ist in der FV-ÜPF auf 6 Millionen Franken festgelegt. Dieser Betrag entspricht aufgerundet dem Durchschnitt der Entschädigungen der letzten drei Jahre. Der Gesamtbetrag wird mindestens alle drei Jahre überprüft.

Mit der FV-ÜPF setzt der Bundesrat die neuen Artikel 38 und 38a des Bundesgesetzes vom 18. März 2016 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs um, die das Parlament am 19. März 2021 beschlossen hat und die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. Mai 2023.


Adresse für Rückfragen

Jean-Louis Biberstein (Leiter Recht & Controlling), Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr, T +41 58 462 26 27, jean-louis.biberstein@isc-ejpd.admin.ch



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