Die Schweiz erneuert ihre Unterstützung für das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge

Bern, 01.02.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2023 beschlossen, dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) einen Beitrag von 68 Millionen Franken für den Zeitraum 2023–2024 zu gewähren. Er trägt damit zur Bewältigung der beispiellosen Ströme von Menschen bei, die aufgrund von Konflikten gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. Das UNHCR sorgt für menschenwürdige Aufnahmebedingungen und medizinische Hilfe für Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, sowie für den Zugang ihrer Kinder zu Bildung. Die Organisation ist ein Schlüsselpartner bei der Umsetzung der Schweizer Aussenpolitik.

Zahlreiche Konflikte haben die Zahl der Vertriebenen und damit auch die Bedürfnisse stark ansteigen lassen. Die Schweiz stellt angesichts dieser Notlage 68 Millionen Franken für zwei Jahre bereit. Dies ist ein besonders wertvoller Beitrag für das UNHCR, da er ihm finanzielle Vorhersehbarkeit und Flexibilität ermöglicht.

Die Schweiz macht ihre Prioritäten geltend

Als Mitglied des Exekutivausschusses und des Ständigen Ausschusses dieser UNO-Organisation kann die Schweiz ihre Prioritäten geltend machen und hat direkten Zugang zu allen Entscheidungsebenen. Darüber hinaus stellt sie dem UNHCR regelmässig zahlreiche Expertinnen und Experten des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) zur Verfügung.

Unterstützung vor Ort

Die meisten Vertriebenen haben in Ländern im Umkreis der Konfliktgebiete Zuflucht gefunden. Häufig sind dies Länder mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Auf diese konzentriert sich ein Grossteil der Arbeit des UNHCR. Bei langanhaltenden Krisen arbeitet die Organisation darauf hin, dass die Betroffenen sich in die Aufnahmegesellschaft integrieren und selbständig werden können. Im Jahr 2021 gewährte das UNHCR mehr als 21 Millionen Menschen Schutz oder Beistand.


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