Bundesrat passt die Organisation der sicherheitspolitischen Führung an

Bern, 25.01.2023 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 die revidierten Weisungen über die Organisation der sicherheitspolitischen Führung des Bundesrates sowie das Mandat des Sicherheitsausschusses gutgeheissen. Durch diese Anpassungen wird die Arbeitsweise des Sicherheitsausschusses des Bundesrates effizienter gestaltet, die Kerngruppe Sicherheit gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Gremien optimiert. Sie treten auf den 1. März 2023 in Kraft.

Um die interdepartementale Koordination von sicherheitspolitisch relevanten Geschäften zu gewährleisten, gibt es den Sicherheitsausschuss des Bundesrates (SiA) und die Kerngruppe Sicherheit (KGSi). Am 2. Dezember 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die Arbeitsweise im Sicherheitsausschuss effizienter zu gestalten, die Kerngruppe Sicherheit zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Gremien zu optimieren. Nun hat er dazu die Weisungen über die Organisation der sicherheitspolitischen Führungen angepasst. In diesem Sinne wird auch das Mandat für den Sicherheitsausschusses aktualisiert.

Die Kernanpassungen betreffen den SiA vor allem in der Geschäftsplanung, bei den Aufgaben und der Zusammensetzung. Die Aufgaben der KGSi werden gegenüber den bisherigen Weisungen erweitert und der heutigen Praxis angepasst. Anpassungen gibt es auch bei der Zusammensetzung und beim Vorsitz, der neu ständig im VBS liegt. Schliesslich wird die Zusammenarbeit mit den Kantonen und ihr Einbezug im SiA und in der KGSi klarer geregelt.


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