Die Auffangeinrichtung soll weiterhin Freizügigkeitsgelder zinslos anlegen können

Bern, 01.02.2023 - Die Auffangeinrichtung BVG soll für weitere vier Jahre Freizügigkeitsgelder bei der Bundestresorerie zinslos anlegen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2023 eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet.

Bereits im September 2020 hat das Parlament der Auffangeinrichtung für drei Jahre das Recht eingeräumt, bei einer Unterschreitung des Deckungsgrades von 105% maximal 10 Milliarden Franken zinslos bei der Bundestresorerie anzulegen. Der Bundesrat schlägt vor, diese Regelung um weitere vier Jahre zu verlängern.

Die Auffangeinrichtung BVG ist eine von den Sozialpartnern getragene Stiftung, die unter anderem die Verpflichtung hat, Freizügigkeitsgelder entgegenzunehmen. Diese stammen von Personen, welche nicht mehr in einer Vorsorgeeinrichtung versichert sind, weil sie kein neues Arbeitsverhältnis angetreten haben.

Die Auffangeinrichtung muss die Höhe dieser Gelder garantieren. Sie selber legt diese Gelder an den Finanzmärkten an. Aufgrund der positiven Zinsen ist dies aktuell möglich. Angesichts der hohen Schwankungen an den Finanzmärkten und der unsicheren Zinsentwicklung erleichtert es aber ihre Aufgabe, wenn sie diese Gelder bei Bedarf risikolos bei der Bundestresorerie deponieren kann. In der Vernehmlassung hat sich eine deutliche Mehrheit der Teilnehmer für diese Massnahme ausgesprochen.


Adresse für Rückfragen

Joseph Steiger
Finanzierung Berufliche Vorsorge
Bundesamt für Sozialversicherungen
+41 58 462 94 18
joseph.steiger@bsv.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Sozialversicherungen
http://www.bsv.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-92610.html