Energie: Bundesrat übernimmt Stromsparziel der EU in der Schweiz auf freiwilliger Basis

Bern, 21.12.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 eine Aussprache zu den von der EU beschlossenen und geplanten Massnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs und zur Dämpfung der Strompreise geführt. Er hat dabei entschieden, das Stromsparziel der EU in der Schweiz auf freiwilliger Basis zu übernehmen. Dadurch trägt die Schweiz zur Senkung der Grosshandelspreise und Stärkung der Versorgungssicherheit in Europa bei. Die Reduktion des Stromverbrauchs soll im Rahmen der laufenden Energiespar-Kampagne erreicht werden. Der Bundesrat hat zudem entschieden, die Kampagne bis zum Winter 2023/24 weiterzuführen.

Der Bundesrat hat die von der EU beschlossenen sowie geplanten Massnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs und zur Dämpfung der Strompreise geprüft. Die Analyse hat ergeben, dass es sinnvoll ist, wenn sich die Schweiz freiwillig den Stromverbrauchsreduktionszielen der EU anschliesst. Diese Massnahme hat eine dämpfende Wirkung auf die Strompreise im Grosshandel. Zudem stärkt sie die Versorgungssicherheit. Der Bundesrat hat darum entschieden, diese Massnahme zu übernehmen.

Konkret soll damit der Stromverbrauch in der Schweiz von Januar bis März 2023 sowie im November und Dezember 2023 um 10 Prozent gesenkt werden gegenüber dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Ausserdem soll von Januar bis März 2023 der Stromverbrauch in Spitzenverbrauchszeiten um durchschnittlich 5 Prozent verringert werden.

Der Bundesrat hat ausserdem entschieden, die Energiespar-Kampagne bis und mit Winter 2023/24 weiterzuführen. Aufgrund der sich abzeichnenden Unsicherheiten zur Versorgungsituation im übernächsten Winter ist es wichtig, schon jetzt die nötigen Vorbereitungsmassnahmen zu treffen. 

Bezüglich Dämpfung der Strompreise ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass die meisten Massnahmen der EU, wie z.B. eine Solidaritätsabgabe auf Überschussgewinnen im fossilen Bereich, nicht übernommen werden sollen. Der Bundesrat hat bereits an seiner Sitzung vom 2. November 2022 über solche Massnahmen diskutiert und sieht angesichts der Wirtschaftslage und der im Vergleich zum Ausland tieferen Inflation keinen Handlungsbedarf.


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