Energie: Bundesrat will Transparenz und Aufsicht im Energiegrosshandel verstärken

Bern, 16.12.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE) eröffnet. Das neue Gesetz verpflichtet die Marktteilnehmer, der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge zu übermitteln. Zudem enthält es ein Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation. Es dient dazu, mehr Transparenz zu schaffen, die Aufsicht zu verbessern sowie die Systemstabilität und Versorgungsicherheit zu stärken. Es ist der erste Schritt, um den Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen abzulösen.

Auf den europäischen Energiemärkten ist es in den vergangenen Monaten zu starken Preisaufschlägen gekommen, die sich mit dem Krieg verschärft haben. Das hat den Liquiditätsbedarf der Stromunternehmen erhöht. Um die Versorgungssicherheit der Schweiz zu stärken, hat der Bundesrat im Mai 2022 ein dringliches Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen verabschiedet. Das Parlament hat es im Herbst fertig beraten und auf den 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Es ermöglicht systemkritischen Schweizer Stromunternehmen, Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen zu beziehen. Gleichzeitig wurden ihnen strengere Auskunftspflichten auferlegt.

Das dringliche Gesetz ist auf Ende 2026 befristet. Es soll danach von anderen Regeln abgelöst werden. Dazu gehört die vom Bundesrat heute behandelte Vorlage. Mit dem neuen Gesetz will er mehr Transparenz schaffen, die Aufsicht verbessern und so das Vertrauen in die Integrität des Energiegrosshandelsmarkts sowie die Systemstabilität in den Bereichen Strom und Gas stärken. Dazu sollen die gesetzlichen Kompetenzen im Bereich der Aufsicht über den Strom- als auch über den Gasgrosshandelsmarkt stark erweitert werden. Die Marktteilnehmer müssen der ElCom Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge übermitteln. Die ElCom kann so Risiken im Strom- und Gashandelsmarkt sowie die Liquiditätssituation der Unternehmen besser beurteilen.

Die nun vorgeschlagenen Transparenz- und Aufsichtsregelungen sind der erste Schritt, um den Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen abzulösen. Es wird eine weitere Vorlage folgen, welche sich insbesondere den Eigenmittel- und Liquiditätsvorgaben annimmt.

Mit dem neuen Bundesgesetz will der Bundesrat nun konkret folgende Punkte regeln:

  • Insiderhandel und Marktmanipulation im Energiegrosshandel sind verboten.
  • Die Marktteilnehmer sind verpflichtet, sich bei der ElCom registrieren zu lassen und ihr Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge auf dem Energiegrosshandelsmarkt zu übermitteln.
  • Die Marktteilnehmer sind verpflichtet, Insiderinformationen (wie z.B. Kapazität, geplante Verfüg- und Nicht-Verfügbarkeiten sowie die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Übertragung von Energie) zu veröffentlichen.
  • Natürliche und juristischen Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz, die auf dem EU-Energiegrosshandelsmarkt Transaktionen abschliessen, müssen Informationen, die sie bereits gestützt auf europäisches Recht veröffentlichen oder den europäischen Behörden liefern müssen, auch der ElCom übermitteln und sich bei ihr registrieren lassen.
  • Der ElCom wird die Aufgabe übertragen, die Daten zu sammeln und auszuwerten, mit anderen zuständigen in- und ausländischen Behörden zusammenzuarbeiten und Informationen auszutauschen.
  • Die ElCom kann die Pflichten der Marktteilnehmer durchsetzen und Verstösse dagegen sanktionieren.
  • Insiderhandel und Marktmanipulation auf dem Energiegrosshandelsmarkt können durch die Strafverfolgungsbehörden des Bundes strafrechtlich verfolgt werden.

Von den neuen Regelungen, die der Bundesrat mit der Vernehmlassungsvorlage vorschlägt, sind Unternehmen betroffen, die im Strom- oder Gasgrosshandel tätig sind, einschliesslich der nationalen Netzgesellschaft und der Betreiber des Gastransportnetzes, sowie sehr grosse Endverbraucher. Die neuen Bestimmungen stehen grundsätzlich im Einklang mit den Regelungen in der EU (Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts, REMIT).

Kurz nach der Verabschiedung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen wurde im Ständerat eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, die volkwirtschaftlichen Risiken, die von systemkritischen Energieunternehmen ausgehen, mit gesetzlichen Massnahmen einzugrenzen (22.4132 Mo. Herzog). Der Bundesrat hat sie zur Annahme empfohlen. Anfang Woche hat der Ständerat als Erstrat dem Vorstoss zugestimmt. Gleichzeitig hat er auch das Postulat «Too-big-to-fail-Problematik in der Energiebranche entschärfen» (22.4128 Po. Minder) an den Bundesrat überwiesen.

Die Vernehmlassung dauert bis am 31. März 2023.


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