Bundesrat setzt verschiedene revidierte Verordnungen im Energiebereich in Kraft

Bern, 23.11.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 verschiedene Verordnungen verabschiedet. Sie betreffen Anpassungen der Stauanlagenverordnung an den Stand der Technik, Regeln im Kernenergiebereich sowie die Abgeltung des Bundes an das Eidgenössische Starkstrominspektorat für die Marktüberwachung. Zudem werden Ungleichbehandlungen kleinerer Installationsunternehmen gegenüber grösseren Anbietern beseitigt. Der Bundesrat hat die Verordnungen auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.

Mit der Totalrevision der Stauanlagenverordnung (StAV) wird der Grundsatz der konstruktiven Sicherheit nebst den bereits bestehenden Elementen der Überwachung und des Notfallkonzeptes in die Verordnung aufgenommen und präzisiert. Weiter wird das Bundesamt für Energie (BFE) neu auch die Anforderungen für die Sicherheit vor Risiken ausgehend von Schwall und Sunk sowie Triebwasserwegen bei Stauanlagen an Grenzgewässern in Zusammenarbeit mit den zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörden festlegen.

Mit der Revision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) wird der Anteil der privaten Versicherungsdeckung erhöht. Der unbegrenzt haftende Betreiber einer Kernanlage muss eine Gesamtdeckung von 1,2 Milliarden Euro für Schadensfälle abschliessen. Davon wird heute 1 Milliarde Schweizer Franken von privaten Deckungsgebern (Versicherungen) erbracht. Neu soll die private Versicherung so viel wie möglich von der Gesamtdeckung übernehmen. Dies verringert die Deckung durch den Bund, der nur die Differenz zur Gesamtdeckung sowie gewisse, von den privaten Versicherungen ausgeschlossene Risiken deckt und dafür bei den Betreibern entsprechende Prämien erhebt.

Mit der Revision der Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK) und der Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen (VBWK) wird die seit 2016 gelebte Praxis (Untersuchung durch Betriebsärzte oder externe Ärzte) der jährlichen Untersuchung und Beurteilung der gesundheitlichen Eignung des Personals von Kernanlagen bzw. der Angehörigen der Betriebswachen auf Verordnungsstufe verankert.

Die Revision der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) und der Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB) regelt die Abgeltung des Bundes an die Kosten für die Marktüberwachung, die vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) durchgeführt wird. Das ESTI kann diese im Bereich der Marktüberwachung anfallenden Kosten nicht vollumfänglich durch Gebühreneinnahmen finanzieren.

Mit der Revision der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) wird eine organisatorische Vorschrift in zweierlei Hinsicht korrigiert: Eine nicht beabsichtigte und ungerechtfertigte Ungleichbehandlung kleinerer Installationsbetriebe wird beseitigt und das Erfordernis der Vollzeitbeschäftigung sowohl für die fachkundige Leitung als auch für die kontrollberechtigten Personen wird fallen gelassen. Neu können alle Betriebe jedem fachkundigen Leiter bis zu drei kontrollberechtigte Personen unterstellen. Mit der Revision der Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen (V-UVEK NIV) werden die Modalitäten der vom ESTI durchgeführten Prüfungen zur Erlangung bestimmter eingeschränkter Installationsbewilligungen flexibilisiert und die Gebührenerhebung bei unentschuldigter Abmeldung oder Nichtteilnahme an der Prüfung geregelt.

Die Revision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) ermöglicht dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI), umstrittene Plangenehmigungsverfahren rascher und unbürokratischer an das Bundesamt für Energie zu überweisen.

Die Vernehmlassung zu diesen Verordnungsrevisionen wurde zwischen 6. April und 13. Juli 2022 durchgeführt.


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