Erleichterte Wolfsabschüsse: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Teilrevision der Jagdverordnung

Bern, 09.11.2022 - Die wachsenden Wolfsbestände stellen insbesondere die Berggebiete vor grosse Herausforderungen. Mit einer Teilrevision der Jagdverordnung soll der Abschuss von Wölfen weiter erleichtert werden. Die Revision berücksichtigt die Anliegen von verschiedenen Verbänden, die gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeitet hatten. Damit soll die Situation für die betroffenen Gebiete entschärft werden, bis ein revidiertes Jagdgesetz in Kraft tritt. Der Bundesrat hat am 9. November 2022 die Vernehmlassung zur Teilrevision der Jagdverordnung eröffnet. Sie dauert bis am 23. Februar 2023.

Aktuell leben mindestens 180 Wölfe und 20 Rudel in der Schweiz, und der Wolfsbestand wächst weiter an. Angesichts der Herausforderungen für die Alpwirtschaft will der Bundesrat Wolfsabschüsse zusätzlich zu den 2021 angepassten Bestimmungen weiter erleichtern. Er berücksichtigt dabei die Vorschläge, auf welche sich 14 Schutz- und Nutzungsorganisationen geeinigt haben. Der Bundesrat hat am 9. November 2022 die Vernehmlassung über die Revision der Jagdverordnung eröffnet. Sie dauert bis am 23. Februar 2023. Vorgesehen ist, dass die Änderungen auf den Alpsommer 2023 in Kraft treten.

Zurzeit berät das Parlament zudem eine neue Vorlage zur Änderung des Eidgenössischen Jagdgesetzes. Diese soll eine proaktive Regulierung der Wolfsbestände ermöglichen. Die Schweizer Stimmbevölkerung hatte im September 2020 den von Bundesrat und Parlament erarbeiteten Vorschlag für eine Revision des Jagdgesetzes abgelehnt.

Grundzüge der Teilrevision der Jagdverordnung

Erleichterte Abschüsse schadenstiftender Einzelwölfe: Neu soll explizit der Abschuss von Einzelwölfen (nicht zu einem Rudel gehörende Tiere) auch innerhalb von Rudelterritorien möglich sein. Erfahrungen aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass Einzeltiere auch in Rudelrevieren herumstreifen und Schaden anrichten können.

In Gebieten, in denen Wölfe unterwegs sind und bereits früher Schäden zu verzeichnen waren, soll neu die für den Abschuss von Einzelwölfen massgebende Schadenschwelle von 10 auf 8 Nutztierrisse gesenkt werden. Zudem sollen neu Einzelwölfe auch abgeschossen werden können, wenn eine erhebliche Gefährdung von Menschen besteht.

Sofortiger Abschuss eines Wolfs bei erheblicher Gefährdung von Menschen: Neu soll die Revision die Möglichkeit eines unverzüglichen Abschusses schaffen, wenn ein Wolf eines Rudels plötzlich und unvorhergesehen Leib und Leben von Menschen bedroht. Ein solcher Abschuss soll ohne die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU möglich sein.

Regulierung von Rudeln ohne Reproduktion: Kantone können schon heute mit Zustimmung des Bundes Wolfsrudel regulieren, wenn die Wölfe grossen Schaden oder eine erhebliche Gefährdung von Menschen verursachen. Dies trifft aber nicht zu auf Rudel, in denen im betreffenden Jahr keine Jungtiere auf die Welt gekommen sind. Mit der Teilrevision der Jagdverordnung soll nun künftig bei Regulationsabschüssen neu auch ein Jungtier des Vorjahres erlegt werden können. Voraussetzung dafür ist auch hier ein grosser Schaden oder die erhebliche Gefährdung von Menschen sowie ein regional gesicherter Wolfsbestand.

Anrechnung von verletzten Rindern oder Pferden an den Schaden: Neu sollen nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde sowie Neuweltkameliden (z. Bsp. Lamas oder Alpakas) als grosser Schaden angerechnet werden können. Diese neue Bestimmung soll sowohl bei Regulationseingriffen in Rudeln, als auch bei Massnahmen gegen einzelne Wölfe gelten.


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