Energie: Bundesrat genehmigt Krisenstab für Energiemangellage

Bern, 30.09.2022 - Am 30. September 2022 hat der Bundesrat den Krisenstab genehmigt, der zum Einsatz gelangt, sollte es in der Schweiz beim Gas oder beim Strom zu einer Mangellage kommen. Dieser würde die aktuelle Krisenorganisation erweitern. Es wird ein Single Point of Contact (SPOC) als Kontaktstelle für die Kantone und die von den Massnahmen betroffenen Wirtschaftssektoren eingerichtet.

Der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Krieg Russlands gegen die Ukraine hat zu einer deutlichen Verschlechterung der Energieversorgungssicherheit in Europa und der Schweiz geführt. Seit Beginn des Konflikts arbeiten das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eng zusammen und haben eine Reihe von Massnahmen getroffen, um eine Gas- oder Strommangellage zu vermeiden. Diese Massnahmen werden über die Krisenorganisation der beiden Departemente koordiniert, die der Bundesrat am 29. Juni 2022 vorgestellt hat.

Single Point of Contact

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 30. September 2022 entschieden, die aktuelle Krisenorganisation durch einen Single Point of Contact (SPOC) zu ergänzen. Dieser wird von André Duvillard, dem ehemaligen Delegierten des Sicherheitsverbundes Schweiz, gebildet. Der SPOC wird ab dem 10. Oktober 2022 alle Anfragen der Kantone und der Wirtschaftssektoren entgegennehmen, die von Massnahmen betroffen sind, welche eine Mangellage verhindern sollen. Die Covid-19-Krise hat gezeigt, wie wichtig es ist, die verschiedenen Partner bereits in den Phasen vor den endgültigen Entscheidungen einzubeziehen. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen, können sich weiterhin an die Hotline richten.

Krisenstab bei einer schweren Mangellage

Zudem hat der Bundesrat den Krisenstab genehmigt, der die aktuelle Krisenorganisation im Fall einer schweren Energiemangellage ergänzen soll. Dieser Krisenstab wird vom Bundesrat nur im Falle einer eingetretenen Mangellage eingesetzt. Dies ist erst für die Phase vorgesehen, in der Bewirtschaftungsmassnahmen umgesetzt werden müssen, die direkt in den Markt eingreifen (verordnete Sparmassnahmen, Kontingentierung, zentrale Angebotssteuerung). Der Krisenstab Energiemangellage wird also aktiv, sobald der Markt nicht mehr eigenständig funktioniert und Verbote und Verwendungseinschränkungen zur Bewältigung einer schweren Mangellage notwendig werden.

Der SPOC wird ebenfalls im Krisenstab Mangellage eingebunden und weiterhin Ansprechstelle für Kantone und Wirtschaftszweige sein. Die Hotline für die Bevölkerung wird ebenso weitergeführt. Der Krisenstab Energiemangellage wird strategisch von Bundesrat Parmelin geführt, operationell vom Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung.

Öffentlich-private Partnerschaft

Im Falle einer Mangellage in den Bereichen Gas, Mineralöl oder Strom sind die Wirtschaftsakteure dieser drei Sektoren zudem dazu angehalten, die Krisenstrukturen des Bundes in die drei bestehenden Organisationen KIO (Gas), OSTRAL (Strom) und CARBURA (Mineralöl) zu integrieren. Diese drei Organisationen sind zusammen mit den Kantonen für die konkrete Umsetzung der von der Krisenorganisation beschlossenen Massnahmen zuständig.


Adresse für Rückfragen

Hotline:
0800 005 005
hotline@bwl.admin.ch

Medien:
Kommunikation WBF:
058 462 20 07
info@gs-wbf.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90562.html