Auswertung der Krisenorganisation in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie

Bern, 27.09.2022 - Der Bundesrat hat am 23. September 2022 den Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments (GPK) zur Krisenorganisation in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen zur Krisenorganisation des Bundes, die teils bereits umgesetzt wurden. Andere Empfehlungen fliessen in die laufenden Arbeiten ein, etwa in die Revision des Epidemiengesetzes.

Der Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen untersucht insbesondere die Arbeit und Koordination der drei Hauptorgane der Krisenorganisation, der Covid-19-Taskforce des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), des Bundesstabs Bevölkerungsschutz (BSTB) und des Krisenstabs des Bundesrates Corona (KSBC). Untersucht wurde die ersten Pandemiephase (Anfang Januar bis Juni 2020).

Die GPK hielten in ihrem Bericht vom Mai 2022 fest, dass die Schweiz mit dieser Krisenorganisation die erste Pandemiewelle im Grossen und Ganzen zufriedenstellend bewältigen konnte. Der Bericht ortet indes in der Organisation und in den Prozessen Anpassungsbedarf und formuliert elf Empfehlungen, wie das Krisenmanagement des Bundes optimiert und die Koordination zwischen den involvierten Stellen verbessert werden können.
 
Erste Empfehlungen wurden umgesetzt

Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass Anpassungen im Krisenmanagement notwendig sind. Viele Empfehlungen der GPK decken sich denn auch mit Erkenntnissen aus anderen Untersuchungen, etwa den Auswertungen des Krisenmanagements durch die Bundeskanzlei (BK) oder der externen Evaluation der Covid-19-Krisenorganisation des BAG.
Einige Empfehlungen konnten bereits im Laufe der Pandemie umgesetzt und die verlangten Anpassungen vorgenommen werden. Dazu gehört etwa die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft, die durch das Mandat der Swiss National COVID-19 Science Task Force etabliert und verbessert werden konnte. Zudem wurde das Netzwerk mit den relevanten externen Stakeholdern ausgebaut und ein schneller Einbezug in das Krisenmanagement sichergestellt (z.B. Kultur-, Gastro- und Reisebranche).

Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlungen aus dem GPK-Bericht entgegenzunehmen. Zu den meisten bestehen bereits Aufträge des Bundesrates an die BK und die Departemente. Sie werden in die bereits laufenden Arbeiten einfliessen, etwa in die Revision des Epidemiengesetzes, der Überarbeitung und Neuausrichtung des nationalen Pandemieplans oder der Aktualisierung des Krisenhandbuchs des BAG. Zudem werden die Weisungen über das Krisenmanagement in der Bundesverwaltung überprüft. Die Weisungen regeln neben den Grundsätzen des Krisenmanagements die Koordination zwischen den Krisenstäben oder die Ausbildung im Krisenmanagement.  

Laufende Arbeiten


Das BAG hat bereits im August 2021 mit den Arbeiten an der Revision des Epidemiengesetzes begonnen. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Sommer 2023 die Vernehmlassung zum revidierten Gesetz eröffnen können. Die Botschaft soll im Laufe des Jahres 2024 an das Parlament überwiesen werden.

Parallel dazu laufen auch die Revisonsarbeiten für den nationalen Pandemieplan. Ende 2021 legte die Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung (EKP) ein Grobkonzept des künftigen generellen Pandemieplans vor. Dieses sieht eine Neuausrichtung auf alle relevanten potentiell pandemischen Erreger vor. Die laufenden Revisionsarbeiten werden mit wichtigen vorsorgerelevanten Revisionsprojekten und –vorhaben koordiniert, so zum Beispiel im Bereich der Rechtsgrundlagen, des Krisenmanagements oder der Versorgung mit kritischen Gütern.

Die Überarbeitung des Krisenhandbuches des BAG wird im Jahr 2023 an die Hand genommen. Zurzeit werden die Schnittstellen zu weiteren Revisionsprojekten geklärt, etwa zur Versorgungssicherheit.

Die GPK haben neben ihrem Bericht ein Postulat und eine Motion verabschiedet. Darin werden eine Gesamtbilanz der Krisenorganisation und eine Anpassung der rechtlichen Grundlage für das Krisenmanagement verlangt.   
Der Bundesrat lehnt beide Vorstösse ab, da er die entsprechenden Aufträge – deren Stossrichtung mit jenen der Vorstösse nahezu deckungsgleich sind – bereits in Auftrag gegeben hat und die Arbeiten dazu bereits laufen.


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