Bundesrat führt Aussprache zur Neutralität

Bern, 07.09.2022 - Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Neutralitätspolitik, wie sie seit dem Neutralitätsbericht vom 29. November 1993 definiert und praktiziert wurde, ihre Gültigkeit behält. Sie lässt der Schweiz einen hinreichend grossen Handlungsspielraum, um auf die Ereignisse in Europa seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges zu reagieren. Ausgehend von diesem Standpunkt soll der Entwurf des Neutralitätsberichts in Erfüllung des Postulats der Aussenpolitischen Kommissionen angepasst und im Herbst vom Bundesrat verabschiedet werden.

Der Bundesrat hat sich am Mittwoch, 7. September 2022, mit dem Neutralitätsbericht in Erfüllung des Postulats der Aussenpolitischen Kommissionen (22.3385 Klarheit und Orientierung in der Neutralitätspolitik) befasst. Gestützt auf die Aussprache soll der Entwurf des Neutralitätsberichts angepasst und im Herbst vom Bundesrat verabschiedet werden.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Neutralitätspolitik, wie sie seit dem Neutralitätsbericht vom 29. November 1993 definiert und praktiziert wurde, ihre Gültigkeit behält. Die Entscheide, die der Bundesrat seit Ausbruch des Ukraine-Konflikts getroffen hat, wie zum Beispiel die Übernahme der Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland, sind mit der Neutralitätspolitik der Schweiz vereinbar. Diese lässt der Regierung einen hinreichend grossen Handlungsspielraum, um auf die Ereignisse in Europa seit dem Ausbruch des Ukraine-Konflikts zu reagieren.

Der Bundesrat wird die Auswirkungen des Konflikts auf die internationalen Beziehungen weiter analysieren und nächstes Jahr im Rahmen der aussenpolitischen Strategie eine Auslegeordnung vornehmen, die auch die Neutralitätspolitik der Schweiz abdeckt.


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