Vergütung von Medikamenten für krebskranke Kinder: Bericht zeigt keine Ungleichbehandlung
Bern, 7.9.2022 - Medikamente müssen auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sein, damit sie von den Krankenversicherern vergütet werden. Ist dies nicht der Fall, ist eine Kostengutsprache durch die Versicherer erforderlich. Ein vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. September 2022 verabschiedeter Bericht zeigt auf, dass die Bewilligungsquote der Vergütung von Krebsmedikamenten für Kinder sehr hoch und die Gleichbehandlung durch die Versicherer gewährleistet ist. Es besteht kein Handlungsbedarf, um die Einzelfallvergütung von Medikamenten spezifisch bei krebskranken Kinder zu verbessern.