Zinslose Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung verlängert

Bern, 07.09.2022 - Die Auffangeinrichtung BVG soll für weitere vier Jahre Freizügigkeitsgelder bei der Bundestresorerie zinslos anlegen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7.9.2022 eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis 7. November 2022.

Bereits im September 2020 hat das Parlament der Auffangeinrichtung für drei Jahre das Recht eingeräumt, bei einer Unterschreitung des Deckungsgrades von 105% maximal 10 Milliarden Franken zinslos bei der Bundestresorerie anzulegen. Der Bundesrat schlägt vor, diese Regelung um weitere 4 Jahre zu verlängern.

Die Auffangeinrichtung BVG ist eine von den Sozialpartnern getragene Stiftung, welche unter anderem die Verpflichtung hat, Freizügigkeitsgelder entgegenzunehmen. Diese stammen von Personen, welche nicht mehr in einer Vorsorgeeinrichtung versichert sind, weil sie kein neues Arbeitsverhältnis antreten.

Die Auffangeinrichtung muss die Höhe dieser Gelder garantieren. Sie selber legt diese Gelder an den Finanzmärkten an. Angesichts der hohen Schwankungen an den Finanzmärkten und der unsicheren Zinsentwicklung erleichtert es ihre Aufgabe, wenn sie diese Gelder bei Bedarf risikolos bei der Bundestresorerie deponieren kann. Die Auffangeinrichtung hat im Mai 2022 erstmals von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Die Vernehmlassung dauert vom 7. September bis zum 7. November 2022.


Adresse für Rückfragen

Joseph Steiger
Finanzierung Berufliche Vorsorge
Bundesamt für Sozialversicherungen
+41 58 462 94 18
joseph.steiger@bsv.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Sozialversicherungen
http://www.bsv.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90244.html