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Veröffentlicht am 24. August 2022

Stellenmeldepflicht: IV erhält Zugang zum Informationsvorsprung

Bern, 24.8.2022 - Der Bundesrat hat am 24. August 2022 den Bericht über den «Zugang der Invalidenversicherung zum Informationsvorsprung im Rahmen der Stellenmeldepflicht» zur Kenntnis genommen. Der bewährte Informationsvorsprung kann zukünftig auch von IV-Beratenden und Personen, die eine IV-Rente beziehen, für die Stellensuche genutzt werden.