Der Bund unterzeichnet einen Vertrag zur Beschaffung eines weiteren Arzneimittels zur Behandlung von Covid-19

Bern, 20.07.2022 - Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat mit AstraZeneca Schweiz einen Vertrag über die Beschaffung von rund 1’200 Dosen Tixagevimab/Cilgavimab, eines Arzneimittels zur Vorbeugung sowie zur Behandlung von Covid-19 unterzeichnet. Es handelt sich um den zweiten Vertrag mit dem Pharmaunternehmen zur Reservation dieses Medikaments.

Das Kombinationsarzneimittel aus den Antikörpern Tixagevimab und Cilgavimab, kann Risikopersonen mit geschwächtem Immunsystem vor einem schweren Verlauf von Covid-19 schützen. Ursprünglich nur für den präventiven Gebrauch eingesetzt, zeigen neuere Studien, dass dieses Arzneimittel auch bei der Behandlung von bereits an Covid-19 erkrankten Personen wirksam ist.Um diese Patientinnen und Patienten ebenfalls behandeln zu können, wurde die reservierte Menge des Arzneimittels entsprechend erhöht.

Dieses Arzneimittel ist derzeit nicht zugelassen, kann aber, gestützt auf die Covid-19-Verordnung 3, bereits während eines laufenden Zulassungsverfahrens zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten angewendet werden. Die Covid-19-Verordnung 3 sieht Ausnahmen von üblichen Zulassungsverfahren vor, wenn das betreffende Arzneimittel aufgrund der verfügbaren Daten zur Verhütung und Bekämpfung von Covid-19 dient.

Monoklonale Antikörper sind Antikörper, die in Zellkulturen hergestellt und der Patientin bzw. dem Patienten injiziert werden, um das Virus zu neutralisieren. Klinische Studien belegen, dass die Behandlungen einen wirksamen Schutz vor schweren Formen der Krankheit bieten.


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