Bundesrat verabschiedet Bericht zur frühen Sprachförderung in der Schweiz

Bern, 29.06.2022 - Der Bundesrat hat am 29. Juni 2022 den Bericht «Frühe Sprachförderung in der Schweiz» verabschiedet. Der Bericht gibt einen Überblick zum Konzept der frühen Sprachförderung und zur Praxis in den Kantonen. Gleichzeitig erörtert er die gesetzlichen Grundlagen sowie die föderalistische Kompetenzverteilung in der Kinder- und Jungendpolitik inklusive Sprachförderung. Der Bericht zeigt, dass ein Beitrag zur frühen Sprachförderung zuallererst über eine Unterstützung der Regelstrukturen und über die Angebote der frühen Bildung zu erreichen ist.

Der Bericht «Frühe Sprachförderung in der Schweiz» in Erfüllung der Motion 18.3834 von alt Nationalrat Christoph Eymann folgt einem Auftrag des Parlaments, Massnahmen und Mittel zu prüfen, um die Integration und die schulischen Chancen von fremdsprachigen Kindern zu verbessern. Der Bericht fasst die Empfehlungen einer wissenschaftlichen Studie zusammen, welche die Pädagogische Hochschule St. Gallen in Zusammenarbeit mit der Universität Genf und dem Forschungs- und Beratungsbüro INFRAS im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation durchgeführt hat. Er gibt zudem einen Überblick über bestehende Massnahmen des Bundes, welche die frühe Sprachförderung tangieren, und zeigt Möglichkeiten für deren Weiterentwicklung auf. Die Studie empfiehlt u.a. einen universellen Ansatz in Bezug auf die sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten aller Kinder im Vorschulalter. Die Förderung sollte in alltägliche Aktivitäten integriert werden und primär in Betreuungseinrichtungen stattfinden. Die Studie schlägt deshalb auch eine umfassende Aus- und Weiterbildung der dortigen Betreuungspersonen vor mit stärkerer Fokussierung auf Sprachförderung.

Im föderalistischen System der Schweiz liegt die Politik der frühen Kindheit als Bestandteil der Kinder- und Jugendpolitik hauptsächlich in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Dies gilt auch für die frühe Sprachförderung, namentliche für Kinder im Vorschulalter. Dem Bund kommt in diesem Bereich eine subsidiäre Rolle zu. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) koordiniert die Aufgaben auf Bundesebene; es sorgt für einen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Bundesstellen. Weitere Bundesämter können gestützt auf spezialgesetzliche Regelungen Beiträge ausrichten, um die Kantone und Gemeinden oder weitere Partner in der frühen Sprachförderung zu unterstützen: das Staatssekretariat für Migration in der Integrationspolitik, das Bundesamt für Kultur in der Sprachenpolitik und das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Wissenschaftliche Studien belegen, dass fremdsprachige Kinder durch den Besuch von ausserfamiliären Betreuungseinrichtungen wie Kitas und Spielgruppen die lokale Sprache lernen und sich rascher integrieren können. Ganz allgemein ist die frühe Sprachförderung Teil der frühen, nicht-formalen Bildung. Sie trägt zur Entwicklung der Kinder sowie ihrer sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten bei. Zahlreiche Studien zeigen auch einen Zusammenhang zwischen dem Besuch ausserfamiliärer Betreuungseinrichtungen und dem Schulerfolg auf. Die frühe Sprachförderung ist deshalb zuallererst über eine Unterstützung der Regelstrukturen und der Angebote der frühen Bildung zu erreichen.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation WBF,
Tel. 058 462 20 07, info@gs-wbf.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-89539.html