Der Bundesrat empfiehlt die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) zur Annahme
Bern, 27.06.2022 - Am 25. September 2022 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21). Eine gesunde AHV ist für die Menschen in der Schweiz von grösster Bedeutung. Nach 25 Jahren ohne umfassende Reform gerät die AHV aber finanziell zunehmend in Schieflage. Mit der Reform werden die Finanzen der AHV für rund zehn Jahre stabilisiert und die Renten auf dem heutigen Niveau gesichert.
2,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten eine AHV-Rente. Für die meisten stellt sie einen wesentlichen Teil ihres Einkommens dar. Die Renten sind aber nicht mehr gesichert, weil die Ausgaben der AHV stärker steigen als ihre Einnahmen. Erstens erreichen geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter; die Zahl der Pensionierten, die AHV beziehen, nimmt schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen. Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten immer länger ausbezahlt werden. So werden in ein paar Jahren die Einnahmen nicht mehr ausreichen, um alle AHV-Renten zu decken. In den nächsten zehn Jahren benötigt die AHV zusätzliche 18,5 Milliarden Franken, um ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Einheitliches Rentenalter mit Ausgleichsmassnahmen
Mit der Reform AHV 21 wird für Mann und Frau ein einheitliches AHV-Alter von 65 Jahren eingeführt. Dieses bildet die Bezugsgrösse für die flexible Pensionierung und wird deshalb neu als Referenzalter bezeichnet: Wer mit 65 die Rente bezieht, erhält diese ohne Abzüge oder Zuschläge ausbezahlt. Das neue Referenzalter 65 gilt auch für die berufliche Vorsorge (Pensionskasse).
Die Erhöhung des AHV-Alters kann für Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, einen grossen Einschnitt in die Lebensplanung bedeuten. Darum wird die Erhöhung mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert. Diese kommen den Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zugute (bei Inkrafttreten der Reform Anfang 2024). Die Ausgleichsmassnahmen bestehen aus einem Vorbezug zu günstigeren Bedingungen oder einem Zuschlag auf der AHV-Rente, wenn diese nicht vor dem Referenzalter bezogen wird. Die Ausgleichsmassnahmen sind sozial abgestuft: Frauen, die vor der Pensionierung ein tiefes Einkommen hatten, profitieren am meisten davon.
Die Angleichung des AHV-Alters der Frauen an jenes der Männer ist aus Sicht von Bundesrat und Parlament gerechtfertigt. Die Frauen sind heute besser ausgebildet als früher, sind zunehmend berufstätig und leben länger als die Männer. Die Ausgleichsmassnahmen sorgen für eine sozial ausgestaltete Abfederung der Rentenaltererhöhung. Rund ein Drittel der Einsparungen gehen so an die Frauen zurück.
Flexibilisierung des Rentenbezugs
Viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möchten die Erwerbstätigkeit schrittweise reduzieren. AHV 21 kommt diesem Bedürfnis entgegen. Die Rente kann zwischen 63 und 70 Jahren ab jedem beliebigen Monat bezogen werden. Neu wird es auch möglich sein, nur einen Teil der Rente zu beziehen. Wie das neue Rentenalter 65 wird auch die Flexibilisierung gleichzeitig in der beruflichen Vorsorge verankert.
Die Reform setzt zudem Anreize, über 65 hinaus erwerbstätig zu bleiben. Wer nach dem Referenzalter weiterarbeitet und Beiträge bezahlt, kann neu die AHV-Rente verbessern, bis höchstens zur Maximalrente von 2390 Franken (Ehepaare: 3585). Denn die zusätzlichen Beiträge werden bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Das hilft nicht nur den Versicherten selber, die Beitragslücken schliessen können, sondern auch der Wirtschaft, die dringend auf Fachkräfte angewiesen ist.
Erhöhung der Mehrwertsteuer notwendig
Die Erhöhung des Frauenrentenalters verringert die Ausgaben der AHV in den nächsten zehn Jahren um rund 9 Milliarden Franken. Die Ausgleichsmassnahmen kosten im Gegenzug rund 2,8 Milliarden Franken. Weitere Anpassungen bei den Leistungen, etwa die flexible Pensionierung, erhöhen den Aufwand der AHV um rund 1,3 Milliarden Franken. Insgesamt entlastet AHV 21 die Rechnung der AHV bis 2032 somit um rund 4,9 Milliarden Franken.
Diese Einsparungen reichen nicht, um die Finanzen der AHV zu stabilisieren und die Renten zu sichern. Darum enthält AHV 21 auch Mehreinnahmen. Dafür wird die Mehrwertsteuer erhöht: Der Normalsatz steigt von heute 7,7 auf 8,1 Prozent. Güter des täglichen Bedarfs werden weniger stark besteuert. Der dafür geltende reduzierte Mehrwertsteuersatz steigt von 2,5 auf 2,6 Prozent, der Sondersatz für die Beherbergung steigt im gleichen Mass von 3,7 auf 3,8 Prozent.
Für den Bundesrat ist diese minime Erhöhung der Mehrwertsteuer gerechtfertigt und notwendig. Sie trägt massgeblich zur Sicherung der AHV bei. Wollte man die Finanzen der AHV allein mit Einsparungen stabilisieren, wäre ein einschneidender Abbau der Leistungen notwendig.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer verschafft der AHV bis 2032 zusätzliche Einnahmen von schätzungsweise 12,4 Milliarden Franken. Zusammen mit den Einsparungen von rund 4,9 Milliarden ergibt das bis im Jahr 2032 eine Entlastung der AHV-Finanzen um etwa 17,3 Milliarden Franken. Laut Berechnungen des BSV bleibt eine Finanzierungslücke von rund 1,2 Milliarden Franken, die nach dem Willen des Parlaments in einer nächsten AHV-Reform angegangen werden soll (Motion 21.3462 «Auftrag für die nächste AHV-Reform»).
Ausgewogener Kompromiss für stabile AHV und sichere Renten
Die Reform zur Stabilisierung der AHV ist ein ausgewogener Kompromiss aus Mehreinnahmen und Einsparungen. Mit AHV 21 wird die Finanzierung der Renten für die nächsten rund zehn Jahre gesichert. In den letzten 25 Jahren ist keine umfassende Reform der AHV mehr gelungen. Je länger zugewartet wird, desto teurer wird es für künftige Generationen, die Finanzen der AHV wieder ins Gleichgewicht zu bringen und die AHV-Renten zu sichern.
Argumente der Gegnerinnen und Gegner
Die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage argumentieren, es werde einseitig auf Kosten der Frauen gespart, obwohl diese heute um einen Drittel tiefere Altersrenten (AHV und Pensionskasse zusammen) erhalten. Und das sei nur der erste Schritt, denn Rentenalter 67 für alle stehe schon auf dem Programm. AHV 21 sei die erste Abbauvorlage von vielen, die uns alle betreffen.
Zwei Vorlagen - eine Reform
Die AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen. Mit der einen Vorlage wird die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV erhöht. Diese Erhöhung ist eine Verfassungsänderung, über die zwingend abgestimmt werden muss. Mit der anderen Vorlage werden die Leistungen der AHV angepasst. Gegen diese Anpassungen wurde das Referendum ergriffen. Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform.
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