Goldimporte russischer Herkunft

Bern, 24.06.2022 - Im Mai 2022 wurden rund drei Tonnen Gold mit Herkunftsbezeichnung Russland aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz importiert. Aus rechtlichen Gründen dürfen keine Angaben zu den Importeuren des Goldes gemacht werden. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit überprüft jedoch die betroffenen Einfuhren.

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) beobachtet die Lage betreffend Goldimporten aus Russland laufend. Im Mai 2022 wurden rund drei Tonnen Gold mit Ursprungsland Russland im Wert von CHF 194 Mio. aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz importiert. Das BAZG überprüft die betroffenen Einfuhren in Bezug auf die geltenden Sanktionen.

Der Import von Gold aus Russland in die Schweiz ist gemäss der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine nicht verboten. Hingegen ist der Export von Gold nach Russland laut geltender Sanktionsverordnung verboten.

Sämtliche ab dem 7. März 2022 von russischen Raffinerien hergestellte Barren dürfen in der Schweiz nicht mehr gehandelt werden. Barren, die vor dem 7. März 2022 von russischen Raffinerien hergestellt wurden, dürfen jedoch grundsätzlich weiter gehandelt werden.

Für Gold in anderer Form (Schmuck, Goldmünzen) bestehen grundsätzlich keine Handelsrestriktionen.


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